Brandbekämpfung

Mehr Luzerner Hauseigentümer sollen für Hydranten zahlen

09.03.2021, 18:53 Uhr
· Online seit 09.03.2021, 06:01 Uhr
Für Luzerner Gemeinden soll mehr Geld zur Verfügung stehen, um Hydranten und Löschweiher bereitzustellen. Dafür sollen sich künftig mehr Hausbesitzer an der Finanzierung von solchen Einrichtungen beteiligen. Vor allem ländliche Gebiete stören sich an der Neuerung.

Quelle: Tele 1

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Der Feuerschutz soll verbessert und Lücken bei der Versorgung mit Löschwasser geschlossen werden. Dafür hat die Luzerner Kantonsregierung gestern Montag eine Teilrevision des Gesetzes über den Feuerschutz veröffentlicht.

Auch moderne Tanklöschfahrzeuge hätten nur für sechs bis acht Minuten Wasser, schrieb die Kantonsregierung in seiner Botschaft an das Parlament. Danach müsse Löschwasser von einem Hydranten, einem Weiher oder einem Löschwasserbehälter herangeführt werden.

Auf dem Land fehlen solche Einrichtungen aber manchmal. Die Feuerwehrleute müssen dann zeitaufwändig das Wasser über eine längere Strecke zum brennenden Gebäude schaffen. Dazu komme, dass in den sommerlichen Trockenperioden oft kein Wasser aus Fliessgewässern mehr entnommen werden könne, heisst es in der Botschaft.

Lücken schliessen

Damit die Gemeinden mehr Geld zu Verfügung haben, um Löschwassereinrichtungen zu finanzieren, sollen mehr Grundeigentümer zu einer Abgabe verpflichtet werden können. Heute sind nur Grundeigentümer von der Geldleistung betroffen, deren Haus nicht mehr als 100 Meter vom Hydranten entfernt ist.

Dieser Radius soll nun auf 400 Meter ausgedehnt werden. Zusätzlich sollen neu Abgaben nicht nur für Hydranten, sondern auch für Löschweiher oder Löschwasserbehälter erhoben werden können.

Massgeblich für die Abgabe ist der Gebäudeversicherungswert des Gebäudes. Mehr als ein Prozent dieses Werts soll aber kein Eigentümer abliefern müssen. Die heute geltende gesetzliche Regelung kennt keine Obergrenze. Wie viel Geld die Neuerung einspielt, kann gemäss der Kantonsregierung nicht beziffert werden.

Kritik vom Land

Widerstand gab es in der Vernehmlassung vor allem von den Gemeinden der Region Entlebuch-Willisau sowie vom Bauernverband und der SVP. Befürchtet wurde, dass die ländlichen Gebiete und die Landwirtschaft besonders stark von finanziellen Mehrbelastungen getroffen werden.

Doch das, was kritisiert wurde, ist gerade der Zweck der Vorlage. Es seien praktisch nur ländliche Gebiete, in denen es für die Feuerwehr nicht genügend Stellen gebe, um Löschwasser zu beziehen, schreibt die Kantonsregierung. Zudem sei das Risiko, dass ein landwirtschaftliches Gebäude Feuer fange, doppelt so gross wie bei den anderen Gebäuden.

Es sei keineswegs das Ziel, die Landschaft flächendeckend mit Löschwasserbehältern und -weiher auszustatten, so die Kantonsregierung. Die teilweise bestehende Unterversorgung solle nur punktuell und auf Antrag der Gemeinden behoben werden.

veröffentlicht: 9. März 2021 06:01
aktualisiert: 9. März 2021 18:53
Quelle: sda

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