Luzerner Kriminalgericht

Mehrere Messerstiche vor Lukaskirche: 23-Jähriger soll 5 Jahre ins Gefängnis

18.04.2023, 09:07 Uhr
· Online seit 18.04.2023, 05:43 Uhr
Im Sommer 2017 ist ein Mann vor der Lukaskirche in Luzern angegriffen und lebensgefährlich verletzt worden. Er erlitt schwere Stichwunden im Nacken, der Brust und am Arm. Der mutmassliche Täter soll nun für 5 Jahre ins Gefängnis.
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Am späten Abend des 7. August 2017 ist eine Diskussion vor der Lukaskirche in Luzern ausgeartet: Mehrere Personen reden sich vor der Treppe der Kirche heiss – es streiten sich aber vor allem zwei Männer aus der Gruppe. Im Laufe dieses Streits wird der Beschuldigte von mehreren unbekannten Personen zurückgedrängt. In dieser Zeit soll er sich ein Messer von einem Kollegen beschafft haben. Bewaffnet begab er sich zurück zu seinem Diskussionspartner.

Wie der Anklageschrift zu entnehmen ist, soll er mit kraftvollen und unkontrollierten Bewegungen zugestochen haben. Er verletzte das Opfer schwer am Hals, am rechten Unterarm sowie neben dem rechten Brustbein. Der Beschuldigte sei sich bewusst gewesen, dass durch Messerstiche in den genannten Bereichen lebenswichtige Gefässe und Organe verletzt werden können.

Angriff und mehrfacher Diebstahl

Das Kriminalgericht Luzern hat den 23-jährigen Kosovaren zudem wegen zahlreichen anderen Delikten verurteilt. So sei der Beschuldigte im Februar 2017 Mittäter eines geplanten Raubes auf eine Coop-Filiale gewesen und habe im November 2018 in einem Luzerner Club eine Handtasche gestohlen.

Ebenfalls sei der Beschuldigte bereits vor der Messerattacke handgreiflich geworden. So habe er im Februar 2017 zusammen mit Kollegen einen Mann im Vierwaldstättersee verprügelt. Das Opfer wurde damals ins knietiefe Wasser geschubst und zusammengeschlagen. Die Kopfwunde des Mannes musste mit mehreren Stichen genäht werden.

Fünf Jahre Gefängnis

Für die versuchte vorsätzliche Tötung bei der Lukaskirche sowie all den anderen wider-rechtlichen Handlungen verurteilt das Luzerner Kriminalgericht den 23-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Kantonsgericht weitergezogen werden.

veröffentlicht: 18. April 2023 05:43
aktualisiert: 18. April 2023 09:07
Quelle: PilatusToday

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