Auch Schwäne sind vom Jagdgesetz betroffen
Die beiden Kantone kämpfen seit Jahren damit, die Population der Schwäne in den Griff zu bekommen, berichtet die «Luzerner Zeitung». Aktuell brauchen sie dafür die Bewilligung des Bundes.
Bei einem Ja zur Revision des Jagdgesetzes würde die Bewilligungspflicht wegfallen. Die Schwäne blieben auch weiterhin geschützt. Jedoch würde gemäss der Nidwaldner Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser das Verfahren der Massnahmen deutlich vereinfacht. Die LZ zitiert Kayser wie folgt: «Wir müssen bei geschützten Tieren nach wie vor belegen, dass die Massnahmen verhältnismässig sind.» Die Kantone könnten jedoch gemäss Kayser konkreter auf die Bedürfnisse vor Ort reagieren.
Nicht alle teilen die Meinung der Regierungsrätin.
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