Das Parlament hat am Mittwoch in erster Lesung die Teilreform des Niederlassungsgesetzes behandelt. Vereinfacht gesagt geht es in dieser Vorlage darum, das Meldeverfahren der Einwohnerinnen und Einwohner zu vereinfachen und zu modernisieren.
Ein Punkt in der Teilrevision betrifft die Einwohnerkontrolle. Was für Schweizerinnen und Schweizer gilt, soll neu auch für die Ausländerinnen und Ausländer gelten: Sie sollen ihre Adressmutationen oder An- oder Abmeldungen künftig digital über eine Plattform vornehmen können. Bisher mussten die ausländischen Staatsangehörigen persönlich einen Schalter beim Amt für Migration aufsuchen. Die Zuständigkeit geht damit vom Kanton zu den Gemeinden.
Mit der Teilreform werde das bestehende Gesetz überarbeitet und an die heutige, «digitale Zeit» angepasst, sagte die zuständige Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi (Mitte). «Die Änderungen stärken das Gemeinwesen, machen die Abläufe effizienter und benutzerfreundlicher.»
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Keine Hinterlegungspflicht für Heimatschein
Zudem soll mit der Teilreform künftig der Heimatschein nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde hinterlegt werden müssen. Ohne Hinterlegungspflicht reduziere sich der Verwaltungsaufwand, zudem würden den Bürgerinnen und Bürgern der Gang zur Behörde erspart, hiess es im Bericht an das Kantonsparlament.
Angepasst soll ferner die Meldepflicht von Alters - und Pflegeheimen. Diese mussten die Ein- und Austritte ihrer Bewohnenden einmal jährlich melden. Um das Einwohnerregister aktuell zu halten, sind sie nun aufgefordert, dies laufend zu tun.
Das Geschäft war unumstritten, ablehnende Voten zur Teilrevision gab es nicht. Die zweite Lesung und damit die Schlussabstimmung sollen in der Novembersession stattfinden. Das revidierte Gesetz dürfte zum Start ins neue Jahr in Kraft treten.
(sda)