Justiz

Gerichtsschreiber: Nidwalden passt Gesetz der Praxis an

· Online seit 14.07.2021, 14:35 Uhr
In Nidwalden nimmt der Gerichtsschreiber oder die Gerichtsschreiberin nicht an allen Verhandlungen teil, obwohl es im Gesetz so vorgesehen ist. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat deswegen, die Vorgaben im Gesetz mit einer «Kann-Formulierung» zu flexibilisieren.
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Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber haben bei der Entscheidfindung eine beratende Stimme. In der Praxis würden Einzelgerichte aber oft ohne deren Beizug entscheiden, teilte die Nidwaldner Staatskanzlei am Mittwoch mit. Als Beispiel nannte sie das Zwangsmassnahmengericht an Wochenenden.

Diese Praxis könnte «bei sehr formaler Betrachtung» Probleme bereiten, erklärte die Staatskanzlei. So könnte geltend gemacht werden, dass das Gericht nicht richtig besetzt sei, wenn kein Gerichtsschreiber oder keine Gerichtsschreiberin anwesend sei.

Der Regierungsrat schlägt dem Landrat deswegen vor, die massgebliche Gesetzesbestimmung zu flexibiliseren. Damit könnten die Präsidien der Gerichte weiterhin fallbezogen entscheiden, ob sie eine Gerichtsschreiberin oder einen Gerichtsschreiber beiziehen wollen.

veröffentlicht: 14. Juli 2021 14:35
aktualisiert: 14. Juli 2021 14:35
Quelle: sda

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