Härtere Regeln für Wirte im Kanton Nidwalden

24.11.2019, 17:36 Uhr
· Online seit 24.11.2019, 17:10 Uhr
Das Gastgewerbegesetz wird definitiv angepasst
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Der Kanton Nidwalden erhält ein neues Gastgewerbegesetz. Nach über 20 Jahren soll das Gesetz neu definiert werden. Das Stimmvolk hat dem nun zugestimmt. 

Wer im Kanton Nidwalden wirten will, muss entweder ein Wirtepatent in der Tasche haben oder eine solide branchenspezifische Grundausbildung besitzen. Die Stimmberechtigten haben sich für diese striktere Fassung des revidierten Gastgewerbegesetzes ausgesprochen. Der von einem Referendumskomitee eingebrachte Gegenvorschlag wollte dagegen, dass jeder Berufsabschluss oder Abschluss auf der Tertiärstufe als Voraussetzung genügen solle, um zu wirten. Sie begründeten dies mit der Handels- und Gewerbefreiheit.

Vorschlag des Kantonsparlamentes angenommen

Die Mehrheit der Stimmberechtigten folgte aber dem Kantonsparlament, der mit der Qualität und der Volksgesundheit argumentierte. Der Landratsvorschlag wurde mit 6163 zu 1936 Stimmen gutgeheissen, der Gegenvorschlag mit 5667 zu 2240 Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 27,6 Prozent. Zwischen dem revidierten Gastgewerbegesetz sowie dem Gegenvorschlag gab es noch weitere Differenzen. Die nun gutgeheissene Landratssfassung gewährt beim Nachweis der Fachkenntnisse Ausnahmen, so etwa für kleine Betriebe wie Kioskwirtschaften, Alpwirtschaften oder Schützenstuben, aber auch für Spital- und Heimrestaurants. Der Gegenvorschlag hatte keine Ausnahmen zulassen wollen.

(Quelle:sda)

veröffentlicht: 24. November 2019 17:10
aktualisiert: 24. November 2019 17:36

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