Lärmstreit in Kehrsiten: Besitzer erhält vom Verwaltungsgericht teilweise recht
In Kehrsiten gab der Lärm rund um das Restaurant «Mathisli» zu diskutieren. Die Nachbarn störten sich an den Besuchern auf der Terrasse und forderten ein Lärmgutachten. Daraufhin verlangte die Gemeinde vom Besitzer eine nachträgliche Baubewilligung der Terrasse. Dieser Entscheid wurde auch von der Nidwaldner Regierung gestützt. Wie die Luzerner Zeitung nun berichtet, wurde die Regierung vom Verwaltungsgericht Nidwalden zurückgepfiffen.
Entscheid ist rechtskräftig
Der Besitzer Jürg Hammer konnte vor Gericht genug Beweise liefern, um zu zeigen, dass die Existenz der Terrasse rechtskräftig ist. Diese bestehe nämlich schon seit 70 Jahren. Er berief sich auf Aussagen, Akten und Fotos aus der Vergangenheit.
Dies geht aus dem Urteil hervor, das am 25. Oktober publiziert wurde. Das Verwaltungsgericht bestätigt auf Anfrage der Luzerner Zeitung, dass der Entscheid nicht ans Bundesgericht weitergezogen wurde und somit rechtskräftig sei.