Coronahilfen

Mehr A-fonds-perdu-Beiträge: Nidwalden passt Härtefallprogramm an

01.04.2021, 19:39 Uhr
· Online seit 01.04.2021, 15:40 Uhr
Die Nidwaldner Kantonsregierung hat das kantonale Corona-Härtefallprogramm angepasst: Neu können anteilsmässig mehr A-fonds-perdu-Beiträge gesprochen werden. Und insgesamt profitieren mehr Unternehmen von der Hilfe.
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Der Regierungsrat, die Kantonsregierung von Nidwalden, erlasse dafür eine neue Notverordnung zur Covid-19-Zusatzfinanzierung und hebe die bisherige auf, teilte er am Donnerstag mit. Neu werden anspruchsberechtigten Unternehmen ausschliesslich nicht rückzahlbare Beiträge geleistet, sofern der minimale Finanzbedarf die Limite von 300'000 Franken nicht übersteigt. Für den zusätzlichen Bedarf werden Bürgschaften eingesetzt.

Zu dieser Änderung komme es wegen der neusten Entwicklung mit länger andauernden Betriebsschliessungen, der Aufstockung der Bundesmittel und geänderter Verordnungsbestimmungen auf nationaler Ebene, schreibt die Regierung. Deshalb könne das 70/30-Verhältnis zwischen A-fonds-perdu-Beiträgen und Bürgschaften nicht mehr aufrechterhalten werden.

Bis jetzt ist im Kanton Nidwalden festgelegt, dass der Bundesanteil, der 70 Prozent entspricht, vollumfänglich für nicht rückzahlbare Beiträge eingesetzt wird. Die restlichen, vom Kanton finanzierten 30 Prozent werden in Form von Bürgschaften für Darlehen gesprochen.

Mit der Änderung komme Nidwalden auch einer Forderung aus der Wirtschaft nach, wird Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger (CVP) in der Medienmitteilung zitiert.

Gewinne von 2020 werden nicht mehr miteinbezogen

Weiter beschloss die kantonale Entscheidungskommission in Absprache mit dem Regierungsrat eine Praxisänderung bei der Ermittlung des minimalen Finanzbedarfs bis Ende 2021. Bisher wurden allfällige Gewinne des Jahres 2020 miteinbezogen. Neu wird davon abgesehen. Die bisherige Härtefallbeurteilung war etwa vom Verband Gastro Nidwalden kritisiert worden.

Eigentlich hätte das Kantonsparlament (Landrat) an der Sitzung von (gestern) Mittwoch über die ursprüngliche Covid-19-Zusatzfinanzierungsnotverordnung und deren Geltungsdauer befinden sollen. Angesichts der neusten Entwicklungen beantragte der Regierungsrat, das Geschäft von der Traktandenliste zu nehmen. Das Kantonsparlament folgte dem Antrag. Es wird die neue Notverordnung voraussichtlich am 29. April beraten.

Im Kanton Nidwalden können Unternehmen seit Mitte Januar 2021 einen Antrag auf Härtefallgelder einreichen. In einer ersten Entscheidungsrunde Ende Februar wurden 170 Gesuche behandelt. Die Auszahlungen in der Gesamthöhe von bisher 12,33 Millionen Franken erfolgten Anfang März. In der Zwischenzeit sind rund 30 neue Gesuche bei der Volkswirtschaftsdirektion eingetroffen.

veröffentlicht: 1. April 2021 15:40
aktualisiert: 1. April 2021 19:39
Quelle: sda

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