Nidwalden verzichtet künftig auf Augenschein bei Schätzungen
Die Bewertung erfolge neu aufgrund bereits vorhandener Daten wie Sachversicherungswerte und Landwerte, teilte die Nidwaldner Staatskanzlei am Mittwoch mit. Der Mietwert werde nach Kategorien in Prozenten des Grundstückswertes festgelegt. Der Regierungsrat legt dazu dem Landrat eine Teilrevision des Steuergesetzes vor.
Eine Neubewertung der Nidwaldner Liegenschaften nach aktuellen Landwerten dränge sich nach 20 Jahren auf. Weil die Landpreise gestiegen seien, werde die Neubeurteilung zwangsläufig zu höheren Liegenschaftsvermögen und damit zu etwas höheren Vermögenssteuern führen.
Damit dies nicht zu einer Steuererhöhung führe, hebt der Kanton den Abzug auf selbstbewohnten Wohnliegenschaften von derzeit 30 Prozent auf 40 Prozent an. Für die neue Bewertungsmethode brauche es zudem eine entsprechende Software.
Die Gesetzesänderung soll voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Nicht betroffen sind landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Grundstücke.