Voraussetzung für die Inbetriebnahme des elektronischen Rechtsverkehrs sei aber, dass der Bund bis dahin die elektronische Identität (E-ID) eingeführt habe, hiess es in der Mitteilung. Die E-ID sei nötig, damit die Bürgerinnen und Bürger sich elektronisch ausweisen und authentifizieren könnten.
Die digitale Transformation der Verwaltung wird in der Mitteilung technisch und organisatorisch als ein grosser Schritt bezeichnet. Ferner müssten die gesetzlichen Grundlagen für den elektronische Rechtsverkehr geschaffen werden. Deswegen solle das Verwaltungsrechtspflegegesetz teilrevidiert werden.
Die aktuelle Gesetzgebung schreibe für gewisse Verwaltungsvorgänge den Postweg sowie eine handschriftliche Unterzeichnung vor, führte die Staatskanzlei zur Begründung an. Dies gelte auch für die Zustellung rechtlich relevanter Dokumente oder die Eröffnung von Verfügungen, Beschwerdeentscheiden oder Urteilen.
Der Regierungsrat hat gemäss der Mitteilung die Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 20. Dezember 2024.
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(sda)