Strengere Regeln

Nidwaldner Anwälten kann neu das Patent entzogen werden

· Online seit 08.02.2023, 10:15 Uhr
Anwälte, die ihren Beruf nicht mehr ausüben dürfen, sollen sich in Nidwalden nicht mehr mit dem Titel «Rechtsanwalt» schmücken dürfen. Das Kantonsparlament hat am Mittwoch die Gesetzgebung entsprechend angepasst.
Anzeige

Das geltende Nidwaldner Antwaltsgesetz regelte bislang nicht, ob und unter welchen Umständen ein einmal erteiltes Anwaltspatent entzogen werden kann. Zwar kann Anwältinnen und Anwälte, die sich etwas zu Schulden haben kommen lassen, die Ausübung des Berufs untersagt werden, das Patent können die Fehlbaren aber behalten.

Damit können Juristinnen und Juristen, welche vor Gericht nicht mehr anwaltschaftlich tätig sein dürfen, weiter den Titel «Rechtsanwalt» respektive «Rechtsanwältin» führen. Weil sie allerdings noch beratend tätig sein können, könnten Klientinnen und Klienten getäuscht werden, erklärte die Nidwaldner Kantonsregierung in ihrer Botschaft.

Der Entzug des Anwaltspatents soll aber «letztes Mittel» bleiben. Es sei keine Disziplinarmassnahme, sondern diene dem Schutz rechtssuchender Personen, so die Haltung der Regierung. Die vorgeschlagenen Änderungen waren im Kantonsparlament unbestritten. Eine Abstimmung gibt es erst nach der zweiten Lesung.

veröffentlicht: 8. Februar 2023 10:15
aktualisiert: 8. Februar 2023 10:15
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch