Gemeindeversammlungen

Nidwaldner Gemeindeversammlungen sollen im Juni nachgeholt werden

· Online seit 01.04.2020, 10:39 Uhr
Die Frühjahrs-Gemeindeversammlungen im Kanton Nidwalden fallen wegen der Corona-Einschränkungen aus. Sie sollen im Juni nachgeholt werden. Die Regierung hat zudem verschiedene Fristen eingefroren und für das Personal eine Notverordnung erlassen.
Anzeige

Die Gemeindeversammlungen, die wegen dem Versammlungsverbot nicht stattfinden können, sollen im Zeitraum zwischen 15. und 30. Juni nachgeholt werden, wie die Nidwaldner Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. Bis zum 30. Juni unzulässig seien Urnenabstimmungen, für die noch keine Versammlung zur Bereinigung der Vorlage stattgefunden habe.

Für fakultative Referenden oder Gegenvorschläge gilt bis zum 31. Mai ein Fristenstillstand. In dieser Zeit dürfen keine Unterschriften gesammelt werden. Vorerst bis am 19. April sind zudem die Auflagefristen bei laufenden Nutzungs- und Sondernutzungsplanungsverfahren eingefroren.

Nicht betroffen ist die öffentliche Auflagen von Baugesuchen. Die Wirtschaft habe gerade in der aktuellen Lage ein erhebliches Interesse daran, dass Verfahren nicht weiter verzögert werden, wird Landammann Alfred Bossard in der Mitteilung zitiert. Ein Fristenstillstand sei hier nicht angezeigt.

Kulant gegenüber Mitarbeitenden

Ganz unterschiedlich getroffen von den Auswirkungen des Coronavirus ist die Nidwaldner Verwaltung. Der Regierungsrat hat für das Personal eine Notverordnung erlassen. Damit will er die Rechtsgleichheit der Mitarbeitenden schützen und den Betrieb sicherstellen. Teilweise steige die Arbeitsbelastung deutlich. Im Gegenzug werden ganze Bereiche geschlossen.

In der Personalnotverordnung gehe es insbesondere um die Handhabung von Ferienguthaben und Gleitzeiten, die sich gegenwärtig exponentiell kumulieren oder im umgekehrten Fall markant sinken. Man wolle gegenüber den Mitarbeitenden kulant und adäquat reagieren, gleichzeitig aber bei allfälligen krankheitsbedingten Ausfällen die Basisdienstleistungen für die Bevölkerung aufrechterhalten können. Die Personalnotverordnung gilt bis Ende Juni 2021.

veröffentlicht: 1. April 2020 10:39
aktualisiert: 1. April 2020 10:39
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch