Ausnahmeregelung

Nidwaldner Kantonsregierung erlaubt ausnahmsweise Heizpilze

· Online seit 20.04.2021, 15:04 Uhr
Restaurants im Kanton Nidwalden dürfen auf den Terrassen vorübergehend mit Heizpilzen für wohlige Wärme sorgen. Die Kantonsregierung erlaubt es den Wirtinnen und Wirten mittels Notverordnung, fossile Heizsysteme im Freien einzusetzen, bis die Gäste wieder rein dürfen.
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Die Verordnung, die am Mittwoch in Kraft tritt, setzt das kantonale Energiegesetz ausser Kraft, wie die Nidwaldner Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Dieses schreibt vor, dass Heizungen im Freien nur mit erneuerbaren Energien oder nicht nutzbarer Abwärme betrieben werden dürfen.

Gastronomie unkompliziert unterstützen

Die Regierung, die Kantonsregierung in Nidwalden, wolle mit der Ausnahmeregelung die Gastronomie mit einer schnellen und praktikablen Lösung unterstützen. Sie erachte dies als verhältnismässig, heisst es in der Mitteilung. Sobald die Restaurants auch im Innenbereich wieder Gäste bewirten dürfen, oder bis zum Auslauf der Notverordnung am 30. Juni, müssen die Heizpilze wieder weg.

Sie dürfen zudem nur zwischen 8 und 22 Uhr laufen, pro 10 Quadratmeter Terrassenfläche ist ein Heizkörper erlaubt. Der Einsatz muss der kantonalen Energiefachstelle vorab gemeldet werden.

Der Einsatz von Heizpilzen wird seit Ausbruch der Coronapandemie mitunter heiss diskutiert. Das Luzerner Kantonsparlament lehnte deren Einsatz im vergangenen September ab, die Zuger Kantonsregierung dagegen hatte im Dezember das Energiegesetz temporär angepasst und Heizstrahler in Aussenräumen erlaubt – befristet bis Ende April.

veröffentlicht: 20. April 2021 15:04
aktualisiert: 20. April 2021 15:04
Quelle: sda

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