Nidwaldner Kindergärtnerinnen müssen weniger unterrichten
Wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte, hat der Regierungsrat eine entsprechende Teilrevision der Lehrpersonalverordnung genehmigt. Er entsprach damit einem Wunsch der Schulleiter sowie der Schulpräsidentenkonferenz.
Die Unterrichtsverpflichtung für Lehrerinnen und Lehrer auf der Kindergartenstufe wird somit von heute 29 auf neu 28 Lektionen gesenkt. Im Gegenzug kommt neu eine sogenannte Funktionslektion hinzu.
Mit der Funktionslektion erhalten die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner mehr Zeit, sich um die Förderung der Kinder zu kümmern. So gelte es, dem unterschiedlichen Entwicklungsstand von jedem Kind gerecht zu werden, Abklärungen und Therapien einzuleiten, die Entwicklungen zu dokumentieren oder Beobachtungsbögen auszufüllen, teilte die Staatskanzlei mit.
Zudem seien die Gespräche mit den Eltern zeitintensiver geworden. Die vermehrten Abklärungen führten auch zu einer Zunahme von schulinternen Absprachen.
Die Neuerung dürfte pro Kindergartenklasse zu Mehrkosten von 4'500 Franken führen. Insgesamt schätzt die Staatskanzlei die Kosten für die Gemeinden auf 185'000 Franken.