Landrat NW

Nidwaldner Prämienverbilligung: Konzentration auf tiefere Einkommen

· Online seit 26.08.2020, 10:47 Uhr
Im Kanton Nidwalden werden Personen mit tieferen Einkommen bei den Krankenkassenprämien gezielter entlastet. Der Landrat hat am Mittwoch den maximalen Selbstbehalt gesenkt.
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Der Landrat beschloss die Änderung im Rahmen einer Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes, bei der es um den Nachvollzug von Bundesrecht ging. So werden die Krankenkassenprämien von Kindern ab dem 1. Januar 2021 neu zu mindestens 80 Prozent verbilligt statt nur zu 50 Prozent.

Die neue Regelung wirkt sich vor allem für Familien mit mittleren Einkommen positiv aus. Für Familien mit tiefen Einkommen hat diese Änderung aber keine oder kaum Auswirkungen, weil sie schon heute mehr als das Minimum von 50 Prozent vergütet erhalten. Die Mehrkosten belaufen sich auf total 710'000 Franken.

Gegen den Willen der Regierung senkte der Landrat auf Antrag der Finanzkommission mit 45 zu 0 Stimmen den Grenzwert für die Prämienverbilligung von Kindern. Bisher erhielten Kinder die spezielle Prämienverbilligung, wenn das Reineinkommen der Eltern unter 120'000 Franken liegt. Neu sind es 100'000 Franken. Damit können wieder rund 550'000 Franken eingespart werden.

Auf Zielgruppe ausrichten

Begründet wurde die tiefere Grenze damit, dass so Mittel frei würden, um gezielt Personen mit bescheidenem Einkommen entlasten zu können. Personen mit einem Reineinkommen von 120'000 Franken seien nicht die primäre Zielgruppe der Prämienverbilligung, wurde im Rat gesagt. Das Geld solle zu den richtigen Leuten gehen.

Der Landrat entschied sich deswegen auf Antrag der Kommission für Finanzen, Steuern, Gesundheit und Soziales mit 36 zu 14 Stimmen dafür, den maximalen Selbstbehalt etwas zu senken. Bislang legte der Regierungsrat jährlich einen Selbstbehalt zwischen 7 und 12 Prozent des Reineinkommens fest, wobei sie sich am oberen Rahmen orientierte. Dieser Spielraum wurde nun auf 7 bis 11 Prozent eingeschränkt. Die Fraktion Grüne/SP forderte sogar eine Obergrenze von 10 Prozent, drang damit aber klar nicht durch. Gegen jede Senkung war die FDP.

Die Kommission begründete die Senkung damit, dass diese im Interesse der Personen mit tiefen Einkommen sei, für die die Prämienverbilligung primär gemacht sei. Nach Angaben der Regierung bedeutet ein um ein Prozent gesenkter Selbstbehalt Mehrausgaben für den Staat von rund einer Million Franken.

Nidwalden nutzt die Teilrevision des Gesetzes auch dazu, die Prämienverbilligung gerechter zu gestalten. So wird die Prämienverbilligung auf die Höhe der tatsächlichen Prämie für die Grundversicherung beschränkt.

Zudem soll es künftig nicht mehr möglich sein, dass besser situierte Personen dank freiwilligen Zahlungen in die Pensionskasse oder dank hohen Unterhaltskosten für ihr Haus ihr steuerbares Einkommen so stark absenken, dass sie Anspruch auf eine Prämienverbilligung erhalten.

Die Revision des Krankenversicherungsgesetzes wurde nach erster Lesung mit 44 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Die Fraktion der Grünen/SP enthielt sich der Stimme.

veröffentlicht: 26. August 2020 10:47
aktualisiert: 26. August 2020 10:47
Quelle: sda

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