Eine Ersatzperson könne bei sporadischen Ausfällen von Kantonsparlamentsmitgliedern nur schwer an Routine gewinnen, schrieb die Nidwaldner Kantonsregierung in ihrer Stellungnahme vom Freitag auf einen Vorstoss. Dies könne für die Beteiligten sowie den Parlamentsbetrieb zum Nachteil werden.
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Sie betonte, dass Stellvertretungen oft nicht dieselbe «Vertrautheit» mit den Parlamentsthemen hätten, was sich auf die Qualität der Entscheidungen auswirken könnte. Wäre das Gegenteil der Fall, könnten Parlamentsmitglieder dazu bewegt werden, sich häufiger vertreten zu lassen.
Zudem lasse die kantonale Gesetzgebung eine Stellvertretung aktuell nicht zu. Die Kantonsverfassung müsste erst geändert werden, so die Regierung. Einzelne Kantone hätten bereits eine Stellvertreterlösung. Ihr Wahlprozedere erfolge auf verschiedene Arten. Im Kanton Nidwalden müssten die Wahlkreise und damit das Wahlverfahren entsprechend angepasst werden.
Die Regierung empfahl dem Kantonsparlament, die Motion von Annette Blättler (GLP) abzulehnen.
(sda)