Gleichstellung

Nidwaldner Regierung sieht von Behindertengleichstellungsgesetz ab

· Online seit 14.04.2022, 10:27 Uhr
Der Nidwaldner Regierungsrat sieht von einem kantonalen Behindertengleichstellungsgesetz ab. Denn: Mit einem Gesetz seien noch keine Unterstützungsmassnahmen umgesetzt. Stattdessen schlägt er vor, auf den bestehenden eidgenössischen Gesetzesgrundlagen aufzubauen und auf den Kanton zugeschnittene Massnahmen voranzutreiben.
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Dies möchte die Regierung bei der nächsten Revision des kantonale Betreuungsgesetzes einfliessen lassen, wie die Nidwalnder Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.

Anstoss zu dieser Diskussion gaben die Landrätinnen Sandra Niederberger (SP) und Franziska Rüttimann (Mitte) mit ihrer Interpellation zur Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigung in Nidwalden. Die Fragen zielen vor allem auf die Sicherstellung der politischen Teilhabe von beeinträchtigten Personen ab.

Als eine mögliche konkrete Massnahme erachtet die Regierung beispielsweise die Einführung eines Hilfe- oder Unterstützungsplans, der von beeinträchtigten Personen mit Unterstützung von Fachpersonen erarbeitet wird. Dies würde die Selbstbestimmung von Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen fördern, schreibt die Regierung.

Bedarf wird geklärt

Im Kanton Nidwalden stehe zurzeit ohnehin eine Bedarfsabklärung im Bereich des Behindertenwesens an, heisst es weiter. Dabei stehe zur Debatte, ob ein Leitbild ausgearbeitet werden soll, welches sich in den zentralen Punkten an der Behindertenrechtskonvention orientiert.

Die Bedarfsanalyse, bei der Betroffene ebenfalls einen aktiven Part übernehmen sollen, gekoppelt mit konkreten Massnahmen, könnte in hohem Masse zur Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen in Nidwalden bei tragen, ist die Regierung überzeugt.

veröffentlicht: 14. April 2022 10:27
aktualisiert: 14. April 2022 10:27
Quelle: sda

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