Die Steuergesetzrevision 2026 sieht unter anderem vor, den Kinderabzug für Familien von 6'000 Franken auf 8'000 Franken zu erhöhen. Zudem soll der maximale Abzug für die Fremdbetreuungskosten von 8'100 Franken auf 25'800 Franken steigen. Weiter sind laut der Mitteilung höhere Abzüge bei der eigenen Betreuung der Kinder sowie für die ausserkantonale Ausbildung bei auswärtigem Aufenthalt vorgesehen.
Mit den deutlich höheren Abzügen wolle Nidwalden die Familien steuerlich entlasten, hiess es in der Mitteilung. Zudem soll der Wirtschaftsstandort gestärkt werden. Dies unter anderem mit der Förderung von ökologischen Nachhaltigkeitsmassnahmen für die Nidwaldner Firmen.
Die Regierung rechnet durch die Steuergesetzrevision mit Mindereinnahmen von 3 Millionen Franken. Diese würden kompensiert durch Mehreinnahmen aus der OECD-Mindeststeuer. Die Regierung schätzt diese zusätzlichen Einnahmen auf 5 Millionen Franken.
Der Regierungsrat schickt die Steuerreform in die Vernehmlassung. Der Landrat dürfte laut Mitteilung im Frühjahr 2025 über die regierungsrätlichen Pläne diskutieren. Am 1. Januar 2026 soll das revidierte Steuergesetz in Kraft treten.
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(sda)