Nidwaldner Regierung will Radarstandorte nicht veröffentlichen
Die Regierung empfiehlt dem Landrat deshalb, eine entsprechende SVP-Motion abzulehnen, wie sie am Montag mitteilte. Diese will den Regierungsrat beauftragen, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um künftig die Standorte von stationären und semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen der Nidwaldner Verkehrspolizei wöchentlich zu veröffentlichen.
Grundsätzlich ist die öffentliche Verbreitung von Warnungen über Geschwindigkeitskontrollen gemäss Bundesrecht verboten. Sie ist nur dann erlaubt, wenn die kantonale Polizeigesetzgebung dafür eine klare Grundlage enthält, so wie es beispielsweise in den Kantonen St. Gallen und Luzern der Fall ist.
Unfallzahlen gehen zurück
Die St. Galler Kantonspolizei habe auf eigene Nachfrage mitgeteilt, dass nicht die Publikation der Radarstandorte der Grund für den Rückgang der Unfälle sei, sondern vielmehr die Einführung des Raser-Tatbestandes per 2013, wie die Regierung schreibt.
Weiter habe die Luzerner Polizei, welche die Standorte auf ihrer Webseite veröffentlicht, zu Protokoll gegeben, dass die Klickzahlen eher gering seien und wohl nur wenig dazu beitragen dürften, dass die Kontrollerwartung der Fahrzeuglenkenden erhöht werde.
Regierung sieht keinen Mehrwert
Die Regierung bezweifle, dass die Veröffentlichung einen relevanten Effekt auf die Verkehrssicherheit habe, heisst es weiter. Viel wichtiger sei es, dass durch die Thematisierung von Radarkontrollen in der Öffentlichkeit die Fahrzeuglenkenden regelmässig daran erinnert würden, dass jederzeit Kontrollen durchgeführt werden können, auch mit mobilen Messgeräten an unterschiedlichen Standorten.
(sda)