Stans

Nidwaldner Sachversicherung darf weiterhin AHV-Nummern nutzen

· Online seit 27.05.2020, 12:53 Uhr
Die Nidwaldner Sachversicherung (NSV) soll weiterhin systematisch die AHV-Nummern verwenden können, um die Versicherten effizient und zweifelsfrei identifizieren zu können. Das Kantonsparlament Nidwalden hat am Mittwoch einstimmig nach erster Lesung das Sachversicherungsgesetz mit einer entsprechenden Bestimmung ergänzt.
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Die NSV erhält die AHV-Nummern durch das Informatikleistungszentrum der Kantone Ob- und Nidwalden (ILZ) zur Verfügung gestellt. Dieses stellte fest, dass dafür eine Verankerung einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage im kantonalen Recht erforderlich ist. Grund dafür ist, dass die AHV-Gesetzgebung des Bundes festlegt, dass die AHV-Nummer nur unter gewissen Voraussetzungen ausserhalb der Sozialversicherung des Bundes systematisch verwendet werden kann.

Das Kantonsparlament Nidwalden gab dem Regierungsrat Recht, dass die NSV auf die AHV-Nummern nicht verzichten solle. Diese spiele eine wichtige Rolle, weil sie die einzige zuverlässige Nummer sei, um Versicherungsnehmer identifizieren zu können, heisst es in der Botschaft des Regierungsrats an das Parlament. Ohne AHV-Nummern würde der Versicherung ein grosser Aufwand drohen, etwa wenn sie Mutationen vornehmen oder Einträge bereinigen müsse.

Die NSV ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und versicherte im Kanton Nidwalden per Ende 2019 Gebäude und Mobiliar im Wert von 19 Milliarden Franken gegen Feuer- und Elementarschäden.

veröffentlicht: 27. Mai 2020 12:53
aktualisiert: 27. Mai 2020 12:53
Quelle: sda

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