Pilatus Flugzeugwerke dürfen weiter in Arabien arbeiten
Das EDA hätte sich dazu vorgängig mit dem Bundesrat Rücksprache nehmen sollen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das EDA habe es versäumt, beim Verbot das «öffentliche Interesse an der Unabhängigkeit der Schweiz und dessen Wohlfahrt» zu berücksichtigen. Damit dürfen die Pilatus Flugzeugwerke weiterhin Servicearbeiten und Reparaturen in Saudi-Arabien und den Emiraten durchführen.
Wichtiger Arbeitgeber in der Zentralschweiz
Als wichtiger Arbeitgeber in der Innerschweiz seien die Pilatus Flugzeugwerke ein wichtiger Teil des hiesigen Industriestandorts. Das EDA habe, so das Gericht, anstelle des Bundesrats eine politische Beurteilung vorgenommen, wofür es keine Kompetenzen habe.
Mit den Flugzeugen und Flugsimulatoren des Stanser Unternehmens seien Armeeangehörige der beiden Länder ausgebildet worden, die sich Aktiv im Konflikt im Jemen beteiligen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
(red.)