Regierung soll in Nidwalden über alle Einbürgerungen entscheiden
Im vergangenen Oktober hatte das Kantonsparlament einen Vorstoss der Justizkommission gutgeheissen. Die Regierung wurde beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so zu ändern, dass die Justizkommission und das Kantonsparlament nicht mehr am Einbürgerungsverfahren beteiligt sind.
Als Reaktion darauf reichte FDP-Kantonsparlamentarier Florian Grendelmeier ebenfalls eine Motion ein und forderte eine weitergehende Anpassung des Gesetzes. Darin fordert er, dass künftig auch die Gemeindeversammlungen nicht mehr ins Einbürgerungsverfahren involviert seien. Heute werden der Gemeindeversammlung sämtliche Einbürgerungsbegehren, die durch eine Kommission vorgeprüft wurden, zur Genehmigung vorgelegt.
Grosser Aufwand für Gemeinden
Für die Gemeindeversammlung bleibe jeweils kein relevanter Entscheidungsspielraum, schreibt die Regierung in einer Medienmitteilung vom Mittwoch. Der Aufwand aber für die Gemeinden sei gross.
«Durch die geforderte Gesetzesanpassung würden die Abläufe zusätzlich vereinfacht und die Verfahrensdauer stark verkürzt, ohne dass das Einbürgerungsverfahren Qualitätseinbussen erfährt», wird Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi (Mitte) zitiert.
Die Regierung ist überzeugt, dass es ausschliesslich Vorteile mit sich bringe, wenn das Verfahren vollständig der Exekutive übertragen werde, wie sie schreibt. Sie steht der Motion positiv gegenüber und möchte, dass die Gemeinden in der aktuell laufenden Gesetzesrevision zu diesem Thema befragt werden.
(sda)