Tourismus

Suiten auf dem Bürgenstock müssen Hotelcharakter behalten

· Online seit 27.05.2023, 12:20 Uhr
Das Bürgenstock Resort muss dafür sorgen, dass seine Residenzen nicht als reine Ferienwohnungen genutzt werden, sondern als Hotelunterkunft. Das Nidwaldner Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Bundesamts für Justiz teilweise gutgeheissen.
Anzeige

Über den Fall haben am Freitag das Regionaljournal Zentralschweiz von Radio SRF1 und am Samstag weitere Medien berichtet. Das Urteil, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, ist nicht rechtskräftig.

Das Resort besteht aus rund 30 Gebäuden mit vier Hotels, zwölf Restaurants und Bars sowie 67 Einheiten des Hotelwohnens, die sich über mehrere Gebäude verteilen. Das vom Staatsfonds Katars finanzierte Resort unterliegt der Lex Koller. Das Gesetz erschwert den Erwerb und Verkauf von Wohneigentum durch ausländische Besitzer.

Nachfrage nach den Suiten gering

Verursacht wurde der Rechtsstreit dadurch, dass die nur mit einer kleinen Küche (Kitchenette) ausgerüsteten Residenzen vollwertige Küchen erhalten sollen, um sie besser verkaufen zu können. Gemäss Medienberichten war die Nachfrage nach den Suiten äusserst gering.

Die zuständige Bundesbehörde legte gegen die Bewilligung des Kantons für die Küchen ihr Veto ein, weil damit der Hotelcharakter in Frage gestellt und die Residenzen zu gewöhnlichen Ferienwohnungen werden könnten. Der Hotelcharakter ist nötig, damit die Suiten trotz Lex Koller an Ausländer verkauft werden können.

Kanton muss Sache neu beurteilen

Das Verwaltungsgerichts des Kantons Nidwalden teilt diese Bedenken. Es untersagt zwar vollwertig ausgestattete Küchen nicht. Es verlangt aber vom Resort, dass es sicherstellt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Suiten einen angemessene Teil hotelmässiger Dienstleistungen einkaufe.

Um dies sicherzustellen, hatte der Kanton Nidwalden angeordnet, dass mit einem finanziellen Anreiz die Bewohnerinnen und Bewohner zum Bezug von Hoteldienstleistungen animiert werden sollen. Die verfügte Pauschale erachtete das Gericht aber als zu gering. Es brauche griffigere betriebliche Auflagen.

Beschwerde teilweise gutgeheissen 

Das Verwaltungsgericht hiess deswegen die Beschwerde des Bundesamts für Justiz teilweise gut. Es hob die kantonale Bewilligung in einem Punkt auf und wies die Sache zur Neubeurteilung an den Kanton Nidwalden zurück.

Das Bundesamt für Justiz kommentiere das Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts aufgrund des laufenden Verfahrens nicht, hiess es auf Anfrage von Keystone-SDA. Es verwies darauf, dass die Beschwerdefrist noch nicht abgelaufen sei.

veröffentlicht: 27. Mai 2023 12:20
aktualisiert: 27. Mai 2023 12:20
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch