Ein Bosnier wird aus der Schweiz weggewiesen, weil er mehrfach gegen das Gesetz verstossen hatte. Das Bundesgericht hat Beschwerden des Mannes abgelehnt und damit einen Entscheid aus dem Kanton Nidwalden gestützt.
Sachbeschädigungen, Diebstähle, Hausfriedensbruch und ein Überfall auf einen Supermarkt: Der Mann aus Bosnien ist ein vielfacher Wiederholungstäter. 2014 wurde er zu 2,5 Jahren Gefängnis verurteilt. Ein Jahr davon musste er absitzen. Als er auf freiem Fuss war, wurde der Mann wieder straffällig. Unter anderem zeigte ihn seine Frau wegen häuslicher Gewalt an.
Laut dem Bundesgericht kann die Rückfallgefahr, die von dem Mann ausgeht, nicht weiter hingenommen werden. Es hat deshalb entschieden, dass der Bosnier seine Niederlassungsbewilligung in der Schweiz ganz verliert. Dies obwohl er seit seiner Geburt in der Schweiz lebt.