Befragung per Videocall
Die Nidwaldner Migrationsbehörden sollen Ausländerinnen und Ausländer, die sich in Zürich im Ausschaffungsgefängnis befinden, per Video befragen können. Dies sieht die Kantonsregierung in einer Teilrevision seines Ausländerrechts vor, schreibt sie in einer Mitteilung.
Grund für die Gesetzesanpassungen sind Neuerungen im Bundesrecht. Die Regierung hat eine entsprechende Vorlage ans Kantonsparlament überwiesen, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. Wenn möglich, sollen die neuen Bestimmungen am 1. März 2025 in Kraft treten.
Eine bedeutende Neuerung sei eine gesetzliche Grundlage dafür, dass festgenommene Personen künftig per Videokonferenz befragt und angehört werden könnten, teilte die Staatskanzlei mit. Damit könne Zeit und Geld gespart werden, ohne dass die Qualität der Verfahren Einbussen erleide.
Bei der Neuerung geht es vor allem um die ausländerrechtliche Administrativhaft, also um Personen, welche die Schweiz verlassen müssen. Diese müssen getrennt von der Untersuchungshaft und dem Strafvollzug untergebracht werden.
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Effizienteres Verfahren bei Bussen
Eine weitere Vorlage soll das Ordnungsbussenrecht vereinfachen. Die kantonalen Vorschriften sollen mit den schweizweiten Gesetzen in Einklang gebracht werden und kleinere Verstösse sollen effizienter geahndet werden.
Die Höhe der Bussen soll klar festgelegt werden und besser geregelt, welche Behörde welche Busse erhebt. Das Maximum bei Einzelbussen soll bei geringfügigen Verstössen 300 Franken betragen.
Geprüft wurde auch eine administrative Gebühr, sollte eine Busse nicht umgehend bezahlt werden. Dies wurde von der Kantonsregierung als nicht zielführend erachtet. «Zweck einer Ordnungsbusse ist gerade, dass damit ein einfaches und kostengünstiges Verfahren ermöglicht wird», erklärt Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi und ergänzt: «Mit der Vorlage kann das Rechtssystem effizienter und für Bürgerinnen und Bürger übersichtlicher gestaltet werden.»
Umzugsmeldung im Internet
Im Kanton Nidwalden lebende Schweizerinnen und Schweizer sollen den Heimatschein nicht mehr in ihrer Wohngemeinde hinterlegen müssen. Dies schlägt der Regierungsrat dem Parlament vor.
Der Heimatschein war der Bürgerrechtsausweis der Schweizer Bürgerinnen und Bürger und das wichtigste Meldedokument. Durch die Digitalisierung habe es aber an Bedeutung verloren, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit.
In Nidwalden gilt aber noch immer die Pflicht, dass der Heimatschein bei der Wohnsitzgemeinde hinterlegt werden muss. Diese soll nun aufgehoben werden. Damit könne der Verwaltungsaufwand reduziert werden, erklärte die Staatskanzlei. Die Bürgerinnen und Bürger könnten zudem auf unnötige Behördengänge verzichten.
Auch für die ausländischen Staatsangehörigen bringt die Gesetzesrevision Neuerungen. Diese könnten neu Adressänderungen sowie An- und Abmeldungen digital vornehmen, teilte die Staatskanzlei mit. Dieser Service sei bislang den Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten gewesen.
(sda/red.)