Wolfenschiessen

Wegen fehlerhafter Landung: Gleitschirmpilot verurteilt

· Online seit 25.08.2020, 10:07 Uhr
Nach einem Absturz eines Tandem-Gleitschirms vor drei Jahren in Wolfenschiessen hat das Bundestrafgericht nun den Piloten verurteilt. Beim Landen klappte der Gleitschirm zusammen und Pilot und Passagier stürzten rund acht Meter in die Tiefe.
Anzeige

Dabei zog sich der Passagier mehrere Brüche zu. Dem Pilot wurde fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Das Bundesstrafgericht ist zum Schluss gekommen, dass der Pilot den Absturz wegen eines Fehlverhaltens verursacht hat – und hat den Piloten zu einer bedingten Geldstrafe von 3‘000 Franken verurteilt. Dies berichtet die «Luzerner Zeitung».

Der Angeklagte sagte aus, dass er sich keinen Flugfehler vorzuwerfen habe. Dieser Darstellung widerspricht der Experte, der den Flug beobachtet hatte, sowie ein Gutachter. Beim Tandemflug handelte es sich um einen Prüfungsflug.

Das Urteil kann an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts weiter gezogen werden. 

Lies den ganzen Artikel unter luzernerzeitung.ch.

veröffentlicht: 25. August 2020 10:07
aktualisiert: 25. August 2020 10:07
Quelle: PilatusToday

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch