Wegen fehlerhafter Landung: Gleitschirmpilot verurteilt
Dabei zog sich der Passagier mehrere Brüche zu. Dem Pilot wurde fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Das Bundesstrafgericht ist zum Schluss gekommen, dass der Pilot den Absturz wegen eines Fehlverhaltens verursacht hat – und hat den Piloten zu einer bedingten Geldstrafe von 3‘000 Franken verurteilt. Dies berichtet die «Luzerner Zeitung».
Der Angeklagte sagte aus, dass er sich keinen Flugfehler vorzuwerfen habe. Dieser Darstellung widerspricht der Experte, der den Flug beobachtet hatte, sowie ein Gutachter. Beim Tandemflug handelte es sich um einen Prüfungsflug.
Das Urteil kann an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts weiter gezogen werden.
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