Gämsblindheit im Pilatusgebiet – Kanton Obwalden verhängt Jagdverbot
Im Pilatusgebiet wurde erneut die Gämsblindheit festgestellt. Bereits im März gab es Fälle von erblindeten Gämsen. Dann seien, gemäss Mitteilung des Kanton Obwalden, ab Mitte Mai und im Juni keine erkankten Tiere mehr gemeldet worden und die Wildhut hoffte, dass die Krankheit überstanden war.
Vier betroffene Gämse seit Anfang Juli
Anfang Juli wurden wieder vier vollständig erblindete Gämse gefunden. Sie mussten durch die Wildhut erlegt werden. Die Krankheit wurde demnach noch nicht überwunden. Seit März dieses Jahres musste die Wildhut im Obwaldner Teil bereits 18 Tiere erlegen, drei weitere in Nidwalden. Es sei damit zu rechnen, dass weitere Tiere an den Folgen der Krankheit oder durch einen Absturz verstorben sind.
Regeln für Wanderer
Um die Tiere im Pilatusgebiet zu schonen, brauchen diese dringend Ruhe. Unter idealen Bedingungen können die Gämse sich von der Infektion erholen. Deshalb bittet der Kanton die Bevölkerung darum, im Pilatusgebiet vorsichtig zu sein und folgende Regeln zu beachten:
- Verbleiben Sie auf dem offiziellen Wanderwegnetz
- Führen Sie Hunde an der Leine
- Gleitschirmpilotinnen und -piloten sind gebeten, das Fluggebiet zwischen Widderfeld, Matthorn, Windegg und Klimsenhorn zu meiden oder mindestens nach dem Start geradlinig und schnellstmöglich zu verlassen.
Ausserdem wird ein Jagdverbot für Gämse in einem gewissen Gebiet am Pilatus erlassen.
(red.)