Kantonale Abstimmung

Gesundheitsdirektorin Maya Büchi-Kayser zufrieden: «Gute Arbeit geleistet»

28.11.2021, 17:09 Uhr
· Online seit 28.11.2021, 17:01 Uhr
Obwalden kann sein Gesundheitsgesetz trotz eines umstrittenen Impf-Passus ans Bundesrecht anpassen. Das Stimmvolk hat einem Gesetzesnachtrag am Sonntag deutlich zugestimmt, nachdem überraschend das Referendum ergriffen worden war.

Quelle: PilatusToday / Tele 1

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Den Nachtrag zum Gesundheitsgesetz genehmigten die Obwaldnerinnen und Obwaldner mit einem Ja-Stimmenanteil von 59,3 Prozent bei 11'004 Ja gegen 7553 Nein-Stimmen. Die Stimmbeteiligung betrug 72,1 Prozent, wie die Staatskanzlei mitteilte.

Zufrieden mit dem Resultat ist die Gesundheitsdirektorin Maya Büchi-Kayser: «Wir haben gute Arbeit geleistet und uns ist es gelungen, die positiven Aspekte des Gesetzes und den Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger hervorzuheben.» Obwohl eine Mehrheit dem Gesetz zugestimmt hat, wolle man auch die Gegner des Gesetzes weiterhin in die Diskussion miteinbeziehen. «Ein Impfzwang ist kein Thema und war auch kein Bestandteil der Gesetzesvorlage», so Büchi weiter.

Kuno Michel, Gründungsmitglied von «Mier stand zämä», hingegen ist enttäuscht. Trotzdem: «Es gilt das Resultat zu akzeptieren.» Er sei überrascht, dass das Obwaldner Stimmvolk das Referendum nicht unterstützt habe. Das Obwaldner Gesundheitsgesetz gehe über das Epidemiengesetz hinaus und deshalb habe man vor allem bezüglich Impfzwang Bedenken.

Quelle: PilatusToday / Tele 1

Diese Argumente brachten die Gegner des Gesetzs auch in den Abstimmungskampf. Sie störten sich an der Formulierung, dass die Regierung öffentliche Impfungen durchführen lassen kann. Auch der vorgesehene Austausch von Personen- und Gesundheitsdaten zwischen dem Kanton und Schulen oder Heimen wurde kritisiert.

Anpassungen ans Bundesrecht

Im Kantonsparlament war die Vorlage noch unbestritten gewesen, da aber das Referendum ergriffen wurde, stimmte das Volk über das Gesetz ab. Viele der Anpassungen im Gesundheitsgesetz sind auf Änderungen oder Vorgaben des übergeordneten Bundesrechts zurückzuführen, die der Kanton übernehmen muss. Schwerpunkte sind unter anderem Präzisierungen im Bewilligungswesen, die Schaffung der Grundlagen für elektronische Patientendossiers oder die Abgrenzung von Zuständigkeiten.

Der Ausgang der kantonalen Abstimmung war insbesondere deswegen ungewiss, weil sie gleichzeitig mit der Änderung des nationalen Covid-19-Gesetzes vors Volk kam. Im vergangenen Juni hatte der Kanton Obwalden das Covid-Gesetz abgelehnt mit fast 57 Prozent Nein-Stimmen. Dieses Mal sagten die Stimmberechtigten Ja zur Bundesvorlage mit 51 Prozent.

(sda / red.)

veröffentlicht: 28. November 2021 17:01
aktualisiert: 28. November 2021 17:09
Quelle: PilatusToday

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