Volk sagt Ja

Impf-Passus kann Obwaldner Gesundheitsgesetz nichts anhaben

28.11.2021, 15:24 Uhr
· Online seit 28.11.2021, 14:55 Uhr
Obwalden kann sein Gesundheitsgesetz trotz eines umstrittenen Impf-Passus ans Bundesrecht anpassen. Das Stimmvolk hat einem Gesetzesnachtrag am Sonntag deutlich zugestimmt, nachdem überraschend das Referendum ergriffen worden war.
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Den Nachtrag zum Gesundheitsgesetz genehmigten die Obwaldnerinnen und Obwaldner mit einem Ja-Stimmenanteil von 59,3 Prozent bei 11'004 Ja gegen 7553 Nein-Stimmen. Die Stimmbeteiligung betrug 72,1 Prozent, wie die Staatskanzlei mitteilt.

Im Kantonsparlament war die Vorlage vollkommen unbestritten gewesen, handelt es sich doch bei den meisten Änderungen um Anpassungen ans Bundesrecht. Dass der Nachtrag dem Volk vorgelegt werden musste, liegt am Referendum, das ein Komitee ergriffen hatte. Die 1200 Unterzeichnenden störten sich an der Formulierung, wonach neu der Regierungsrat öffentliche Impfungen durchführen lassen kann.

Quelle: Tele 1

Impfpflicht spaltet die Gemüter

Bereits heute kann er Impfungen für obligatorisch erklären. Die Gegner argumentierten, das Betreiben von Impfzentren sei vom Bundesrecht bereits abgedeckt. Mit der Änderung werde die Zuständigkeit neu beim Regierungsrat angesiedelt, was stufengerechter sei, als wie bislang beim Finanzdepartement, konterte die Regierung. Die Gegner der Anpassung befürchteten einen Impfzwang. «Das ist kein freier Impfentscheid. Das ist ein indirekter Impfzwang», sagt Kuno Michel vom Verein «Miär stand zämä» über den Nachtrag im kantonalen Gesundheitsgesetz. Der Obwaldner Volkswirtschaftsdirektor Daniel Wyler sagt, dass die Anpassung ans Bundesrecht keinen Impfzwang beinhalte.

Datenaustausch und Patientendossier

Das Referendumskomitee störte sich auch am vorgesehenen Austausch von Personen- und Gesundheitsdaten zwischen dem Kanton und Schulen oder Heimen. Mit diesem sollen in Einrichtungen mit hohem Übertragungsrisiko im Falle von übertragbaren Krankheiten Schutzvorkehrungen getroffen werden können.

Viele der Anpassungen im Gesundheitsgesetz sind auf Änderungen oder Vorgaben des übergeordneten Bundesrechts zurückzuführen, die der Kanton übernehmen muss. Schwerpunkte sind unter anderem Präzisierungen im Bewilligungswesen, die Schaffung der Grundlagen für elektronische Patientendossiers oder die Abgrenzung von Zuständigkeiten.

Abstimmung am gleichen Tag wie Covid-Gesetz

Der Ausgang der kantonale Abstimmung war insbesondere deswegen ungewiss, weil sie gleichzeitig mit der Änderung des nationalen Covid-19-Gesetzes vors Volk kam. Im vergangenen Juni hatte der Kanton Obwalden das Covid-Gesetz abgelehnt mit fast 57 Prozent Nein-Stimmen. Dieses Mal sagten die Stimmberechtigten Ja zur Bundesvorlage mit 51 Prozent.

veröffentlicht: 28. November 2021 14:55
aktualisiert: 28. November 2021 15:24
Quelle: sda

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