Referendum zustande gekommen

Kanton Obwalden stimmt über Impfobligatorium ab

05.08.2021, 13:48 Uhr
· Online seit 05.08.2021, 12:25 Uhr
Die Obwaldner Stimmberechtigten werden voraussichtlich am 28. November über einen Nachtrag zum Gesundheitsgesetz abstimmen – und damit auch über Bestimmungen zu einem Impfobligatorium. Ein entsprechendes Referendum ist zustande gekommen.
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Gegen das revidierte Gesundheitsgesetz ist der Verein «Miär stand zäma», dem das Impfobligatorium ein Dorn im Auge ist. Er hat am Montag die gesammelten Unterschriften eingereicht. Mit 1'264 Stimmen sei das Referendum zustande gekommen, teilt die Staatskanzlei am Donnerstag mit.

Das Kantonsparlament hatte den Nachtrag zum Gesundheitsgesetz einstimmig gutgeheissen. Den umstrittenen Punkt, die Zukunft des Kantonsspitals, wurde ausgeklammert. Die Revision beschränkte sich so auf Anpassungen an das Bundesrecht.

Dass nun dennoch das Referendum ergriffen worden ist, liegt an einer Bestimmung zum Impfen. Demnach kann die Obwaldner Kantonsregierung bei Katastrophen und anderen besonderen Vorkommnissen öffentliche Impfungen durchführen lassen und Impfungen als letztes Mittel für obligatorisch erklären.

Ausgang der Abstimmung nicht entscheidend

Gegenüber der Luzerner Zeitung sagte die Obwaldner Gesundheitsdirektorin Maya Büchi, dass der Ausgang der Volksabstimmung keinen Einfluss habe: «Das übergeordnete Bundesrecht gilt dennoch und bricht das Kantonsrecht. Unser kantonales Gesundheitsgesetz ist dann einfach nicht auf dem neuesten Stand.»

Die Kompetenz, Impfungen für obligatorisch zu erklären, hat die Kantonsregierung schon heute. Neu im Gesetz ist, dass er öffentliche Impfungen anordnen kann.

veröffentlicht: 5. August 2021 12:25
aktualisiert: 5. August 2021 13:48
Quelle: sda

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