Die fristlose Entlassung eines Sportlehrers im Kanton Obwalden war richtig. Das hat das Bundesgericht entschieden und damit den Entscheid des Obwaldner Verwaltungsgerichts gestützt. Demnach hat der Sportlehrer seine Schulklasse im Jahr 2011 beim Sportunterricht ungefragt gefilmt und gegenüber Schülerinnen anzügliche Bemerkungen gemacht.
Im Juni 2011 erhob eine Schülerin Vorwürfe gegen den Lehrer. Es ging um anzügliche Bemerkungen und ungefragtes Filmen im Unterricht. Daraufhin unterzeichnete der Sportlehrer mit der Schulleitung eine Vereinbarung, welche sein Verhalten gegenüber Schülerinnen zum Gegenstand hatte.
Nachdem es im September 2011 erneut zu einem Vorfall gekommen war und der Lehrer die Vorwürfe bei einer Anhörung bestritten hatte, schlug die Schulleitung die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bis Ende Januar 2012 vor - sie gewährte ihm damit eine sogenannte Sozialfrist. Der Lehrer lehnte jedoch ab, woraufhin der Vertrag fristlos gekündigt wurde. Der Lehrer legte Beschwerde ein, blitzte damit aber vor dem Verwaltungsgericht und nun auch vor Bundesgericht ab.