Immobilien

Obwalden macht Berechnungsart der Ergänzungsleistungen rückgängig

· Online seit 16.03.2023, 11:08 Uhr
Im Kanton Obwalden sollen die Ergänzungsleistungen von Liegenschaftsbesitzern wieder wie früher berechnet werden. Die Immobilien, die diese nicht selber bewohnen, sollen wieder nach dem Repartitionswert bewertet werden und nicht mehr nach dem Steuerwert.
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Das Kantonsparlament hat am Donnerstag in seiner Sitzung eine formelle Anpassung des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen in erster Lesung beraten. Die Regierung hatte vorgeschlagen, eine Formulierung im Gesetz aus dem Jahr 2022 rückgängig zu machen.

Wer Ergänzungsleistungen bezieht, muss deklarieren, ob er Liegenschaften besitzt. Ist das der Fall und werden diese nicht von der Person selber bewohnt, wird dies entsprechend berücksichtigt bei der Höhe der Ergänzungsleistung.

Interkantonaler Vergleich

2007 hatte Obwalden im Gesetz die Formulierung aufgenommen, dass solche Grundstücke zum Repartitionswert angerechnet werden. Dabei handelt es sich um einen interkantonalen Vergleichswert. Diesen ersetzten Regierung und Parlament bei einer Gesetzesänderung 2019 durch den Steuerwert, weil die beiden identisch waren.

Dies kritisierte das Verwaltungsgericht und ordnete an, das der Kanton bei der Berechnung auf den Verkehrswert abstellen müsse, weil nun eine gesetzliche Grundlage im kantonalen Recht fehle. Dieser aber ist laut der Regierung nicht geeignet, weil er eine aktuelle Liegenschaftsschätzung voraussetze.

Schlussabstimmung entscheidet

Aus diesem Grund schlug sie vor, wieder zum Repartitionswert zurückzukehren. Volkswirtschaftsdirektor Daniel Wyler (SVP) sagte, man sei mit dem Wechsel rechtlich auf der sicheren Seite. Wieso der Wechsel damals vorgenommen sei, sei unklar, sagte Kommissionspräsidentin Petra Rohrer (CVP). Auf die Steuerzahler hat der Wechsel keinen Einfluss.

Aus den Fraktionen gab es keinen Widerstand. Sonnie Burch (CVP) hielt fest, mit diesem Vorschlag werde etwas, das schon richtig war, wieder richtig gestellt. Damit werde niemandem Kosten aufgebürdet für eine Liegenschaftsschätzung. Die Schlussabstimmung findet nach der zweiten Lesung statt.

veröffentlicht: 16. März 2023 11:08
aktualisiert: 16. März 2023 11:08
Quelle: sda

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