Prämienverbilligung

Obwalden stellt weniger Prämienverbilligung bereit

· Online seit 28.05.2020, 13:10 Uhr
Der Kanton Obwalden verbilligt 2020 wohl weniger Personen die Krankenkassenprämien als im Vorjahr. Das Kantonsparlament hat am Donnerstag unter Protest von Links den Selbstbehalt bei der Individuellen Prämienverbilligung (IPV) erhöht.
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Mit 44 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen genehmigte das Parlament den Noterlass der Regierung, den diese wegen der Coronapandemie erlassen hatte. Sie erhöhte den Selbstbehalt von 10,75 Prozent auf 11,25 Prozent bei einem Einkommen bis 35'000 Franken.

Ausgehend vom Budgetkredit und den Modellrechnungen legte die Regierung den Selbstbehalt fest. Dieser entspricht dem Betrag, der durch die Versicherten selbst getragen werden muss.

Damit erhalten voraussichtlich 31,2 Prozent der Obwaldnerinnen und Obwaldner Prämienverbilligung, das ist weniger als in den letzten zwei Jahren. Der Bundesrat schlägt vor, einem Drittel der Bevölkerung die Prämien zu verbilligen.

Gesetzesanpassung

Im vergangenen Jahr bezahlte Obwalden 21,2 Millionen Franken IPV-Beiträge aus, 3,3 Millionen Franken weniger als budgetiert. 13 Prozent der Formulare seien nicht retourniert worden, begründete die Präsidentin der IPV-Kommission die Differenz. Die Gründe dafür seien unklar. Für das laufende Jahr rechnet der Kanton mit einem Betrag von 21,7 Millionen Franken, davon trägt der Bund 12,3 Millionen Franken.

Dass der IPV-Betrag, den Obwalden 2020 bereitstellt, tiefer ist als im letztjährigen Budget, ist auch eine Folge der jüngsten Anpassung des Krankenversicherungsgesetz. Zur Budgetierung bilden seither neu die Mittleren Prämien anstelle der kantonalen Durchschnittsprämien die Basis.

Kritik am höheren Selbstbehalt gab es von Links. Die SP könne dem Antrag nicht zustimmen, da er einige hundert Franken weniger IPV bedeute, sagte ihr Sprecher. Erfreut zeigte er sich, dass die Regierung per Noterlass gehandelt habe, damit Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnisse in der aktuellen Coronasituation nicht noch zusätzlich belastet würden.

Dem pflichtete auch die CSP-Fraktion bei. Ein Sprecher störte sich aber am Vorgehen, den Betrag zu kürzen, weil das Budget nicht ausgeschöpft wurde. Nun gelte es, das vorhandene Budget auch vollumfänglich zu nutzen.

Finanzdirektorin Maya Büchi-Kaiser verteidigte, das Übel liege bei den stetig steigenden Gesundheitskosten. Immerhin habe man dank des Noterlasses per Mitte April schon Zweidrittel aller IPV-Anträge verfügen können.

veröffentlicht: 28. Mai 2020 13:10
aktualisiert: 28. Mai 2020 13:10
Quelle: sda

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