Obwaldner Gesundheitsdirektion widerspricht Giswiler Heimleitung
Quelle: Tele 1
«Im Prinzip gibt es keinen Spielraum», sagt Maya Büchi, Gesundheitsdirektorin des Kantons Obwalden. In den Altersheimen gelte eine generelle Maskenpflicht. Diese wurde jedoch von der Heimleitung «Dr Heimä» lediglich als Empfehlung des Bundes interpretiert.
Das Altersheim hat den Mitarbeitenden jedoch einen gewissen Spielraum erlaubt, erklärte der Stiftungsratspräsident Albert Sigrist: «Wenn die Mitarbeitenden das Gefühl hatten, sie konnten die Maske im Gang abziehen, haben sie das getan.» In Gefahrenbereichen, in denen es zu Ansteckungen kommen könnte, wurde die Maske jedoch getragen.
Maskenpflicht wurde in Obwaldner Altersheimen eingehalten
Zustände wie im Altersheim «Dr Heimä» seien aber nicht die Regel gewesen. «Die Maskenpflicht in den Obwaldner Heimen wurde in der Pflege und der Betreuung immer aufrechterhalten», sagt Theresa Meierhofer vom Verband CURAVIVA Obwalden. Wenn man Ausnahmen gemacht habe, beispielsweise am Sterbebett, habe man den Abstand eingehalten.
Der Obwaldner Regierung hätte bisher keine Hinweise gehabt, dass die Maskenpflicht im Altersheim «Dr Heimä» nicht eingehalten werde, sagte Büchi. Der Kanton Obwalden setze auch auf die Eigenverantwortung der Heimleitungen.
(red.)