Gesundheitsgesetz

Obwaldner Regierung stellt klar: Keine Abstimmung über Impfobligatorium

21.10.2021, 19:02 Uhr
· Online seit 21.10.2021, 15:21 Uhr
Am 28. November stimmt die Obwaldner Bevölkerung über einen Nachtrag zum Gesundheitsgesetz ab. Die Kantonsregierung hat den Inhalt der Vorlage am Donnerstag vor den Medien präzisiert. Die Einführung eines Impfobligatoriums sei nicht Teil des Nachtrags.

Quelle: Tele 1

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Es gehe vielmehr darum, das kantonale Gesundheitsgesetz an das übergeordnete Bundesrecht anzupassen, schreibt der Kanton Obwalden in einer Mitteilung. In den vergangenen Jahren hatte der Bund viele Änderungen im Gesundheitsbereich vorgenommen. Diese müssten nun auch auf kantonaler Ebene erfolgen.

Ein Punkt ist die Zuweisung der zentralen Aufgaben an den Kanton gemäss Epidemiengesetz. Zu diesen Aufgaben gehört unter anderem, dass die Durchführung von öffentlichen Impfungen sichergestellt wird. Dafür soll neu die Kantonsregierung und nicht mehr das Finanzdepartement zuständig sein.

Kein Impfobligatorium geplant

Gegen diesen Aspekt hat der Verein «Miär stand zäma» das Referendum ergriffen (PilatusToday berichtete). Die Gruppe wehrt sich gegen den Artikel 8 des Erlasses. Dieser besagt, dass die Regierung unter bestimmten Bedingungen «öffentliche Impfungen durchführen lassen und Impfungen für obligatorisch erklären» kann. Die Obwaldner Kantonsregierung betont allerdings in der Mitteilung, dass die Einführung eines Impfobligatoriums nicht Teil der Abstimmungsvorlage sei.

Weiter wird im neuen kantonalen Gesundheitsgesetz der Datenaustausch zwischen Kantonen und Institutionen bei der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten präzisiert. Es sei wichtig, dass beispielsweise Heime oder Schulen über eine Ansteckungsgefahr informiert werden können. Zudem soll die Rechtsgrundlage für das elektronische Patientendossier eingeführt werden.

Die Abstimmung im Kanton Obwalden ist am 28. November.

(red.)

veröffentlicht: 21. Oktober 2021 15:21
aktualisiert: 21. Oktober 2021 19:02
Quelle: PilatusToday

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