Gesundheitsversorgung

Obwaldner Regierung will Vorgaben für Kantonsspital lockern

· Online seit 30.10.2020, 09:19 Uhr
Die Obwaldner Kantonsregierung will die gesetzlichen Vorgaben für das Kantonsspital lockern. Im Gesundheitsgesetz soll nicht mehr festgeschrieben werden, welche Abteilungen das Spital zwingend führen muss, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte.
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Weiterhin im Gesetz stehen soll, dass in Sarnen ein Kantonsspital mit ambulantem und stationärem Angebot geführt wird. Im Zentrum stehen soll dabei die Grundversorgung, wobei das Spital weiterhin auch mit anderen Institutionen zusammenarbeiten darf.

Welche Abteilungen das Spital in der Grundversorgung mindestens anbieten muss, soll aber nicht mehr im Gesetz festgelegt werden. Heute sind dies die Abteilungen Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Anästhesie.

Gesetzesänderung ermöglicht Flexibilität

Die Kantonsregierung begründet in der Vernehmlassungsbotschaft die Streichung der Mindestausstattung damit, dass diese zu starr sei. Sie verhindere eine Änderung des Leistungsspektrums und damit eine Entwicklung des Spitals. Dem Spital solle diesbezüglich eine entsprechende Flexibilität ermöglicht werden.

Der Kanton Obwalden muss für sein Spital immer mehr Geld aufwenden. Im September schlug der Spitalrat deswegen vor, eine Schliessung der Geburtenabteilung zu prüfen. Dies wäre unter den heutigen gesetzlichen Bestimmungen aber nicht möglich.

Die von der Regierung geplante Teilrevision des Gesundheitsgesetzes enthält neben der Änderung für das Kantonsspital noch zahlreiche weitere Neuerungen. Bei vielen geht es um den Nachvollzug von Bundesrecht. Wesentliche Änderungen seien nicht vorgesehen, hiess es.

veröffentlicht: 30. Oktober 2020 09:19
aktualisiert: 30. Oktober 2020 09:19
Quelle: sda

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