Kantonsrat OW

Parlament vertagt möglichen Abbau am Obwaldner Kantonsspital

· Online seit 27.05.2021, 11:45 Uhr
Das Kantonsspital Obwalden ist auch künftig per Gesetz verpflichtet, die vier bisherigen Abteilungen zu unterhalten. Der Kantonsrat hat es vorerst abgelehnt, die sogenannte Mindestausstattung des Spitals anzutasten. Diese dürfte aber bald wieder aufs Tapet kommen.
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Das Parlament beriet am Donnerstag eine Revision des Gesundheitsgesetzes in erster Lesung. Es handelt sich um eine «sanfte Renovation» mit Anpassungen ans Bundesrecht.

Nach der Vernehmlassung hatte die Regierung nämlich darauf verzichtet, die sogenannte Mindestausstattung für das Kantonsspital in Sarnen aufzuheben. Heute ist im Gesundheitsgesetz festgelegt, dass das Spital die Abteilungen Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Anästhesie führen muss.

Im September 2020 hatte der Spitalrat vorgeschlagen, die Schliessung der Geburtenabteilung zu prüfen. Mit der Streichung der Mindestausstattung hätte das Kantonsspital im Wettbewerb der Spitäler mehr Flexibilität erhalten sollen.

«Zurück auf die Agenda»

Die SP wollte hier aufs Tempo drücken und stellte im Rat den Antrag, die Mindestausstattung doch aus dem Gesetz zu streichen. Damit werde ein Schweizerisches Unikum beseitigt und ein zentrales Thema zur Akutversorgung auf die politische Agenda zurückgebracht, argumentierte Peter Lötscher (SP). Es ändere sich vorerst nichts am Leistungsauftrag des Spitals, den das Parlament bestimmen könne.

Auch die SVP unterstützte den Antrag. Der Kantonsrat sei für die Abwägung von Kosten und Nutzen des Standorterhalts zuständig, sagte Christoph von Rotz (SVP). Und der Standort sei bei der heutigen Ausgangslage nicht gesichert.

CSP, FDP und CVP-die Mitte lehnten den Antrag ab. Trudi Abächerli (FDP) sagte, es sei nicht der richtige Zeitpunkt, da keine Alternativen zum Ist-Zustand aufgezeigt werden könnten. Gesundheitsdirektorin Maya Büchi-Kaiser (FDP) betonte, mittelfristig werde die Streichung notwendig sein, um dem Spital eine Entwicklung zu ermöglichen und den Spitalstandort zu sichern. Denn wegen der neuen Rahmenbedingungen werde der Status quo künftig gar nicht mehr möglich sein.

Angst vor Referendum

Allerdings sagte auch sie, es sei zu früh. Zudem erachte sie das Referendumsrisiko als gross. Sage das Volk nein, würden auch andere Änderungen der vorliegenden Revision abgelehnt und es wäre schwieriger, das Anliegen in kurzer Zeit erneut vors Volk zu bringen. Der SP-Antrag scheiterte mit 29 zu 23 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Auf mehrfache Nachfrage aus dem Rat bezüglich der Versorgungsstrategie sagte die Gesundheitsdirektorin, aktuell fänden Gespräche mit Spitälern und Kantonen statt. Es werde abgeklärt, welche Verbundpartner unter welchen Bedingungen bereit wären, welche Versorgungsleistungen zu erbringen.

Neu soll der Regierungsrat in eigener Kompetenz Aufgaben im Gesundheitsbereich auslagern können, wenn diese nicht mehr als 500'000 Franken kosten. Ein Antrag der CVP-die Mitte, die den Betrag auf 200'000 Franken begrenzen wollte, wurde abgelehnt. Auf Antrag der Gesundheitskommission wurde weiter die ambulante Notfalldienstpflicht für Gesundheitspersonal gestrichen.

Zudem muss künftig die Regierung und nicht die Verwaltung die Eingriffe festlegen, die nur noch ambulant durchgeführt werden sollen. Der Rat stimmte dem Antrag der CVP-die Mitte zu, die argumentierte, es handle sich um einen politischen Entscheid.

Die Schlussabstimmung findet nach der zweiten Lesung statt.

veröffentlicht: 27. Mai 2021 11:45
aktualisiert: 27. Mai 2021 11:45
Quelle: sda

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