Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt (ALU) informierte 2019 das Bauamt von Sarnen darüber, dass die Swisscom Änderungen an einer Mobilfunkantenne in der Gemeinde vornehmen würde. Neben einer Umverteilung der Sendeleistung beabsichtigte der Betreiber, die bestehenden Antennen durch adaptive Antennen zu ersetzen, neue Frequenzen einzuführen und die Anlage für 5G vorzubereiten.
Die Immissionen würden gemäss dem Amt nicht zunehmen. Es handle sich somit um eine genehmigungsfreie Bagatelländerung. Da die Gemeinde nichts von sich hören liess, nahm Swisscom die Modernisierung vor, wie aus einem am Donnerstag publizieren Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.
Zahlreiche Unterschiede
Mehrere Einwohner wandten sich daraufhin erfolglos an die Obwaldner Kantonsregierung. Sie argumentierten, dass die Änderung zusätzliche Antennen, andere Sendediagramme und -leistungen sowie andere Frequenzbänder mit sich bringe.
Laut Bundesgericht unterliegt die Änderung einer Anlage einer Baubewilligungspflicht. Der Ersatz von konventionellen Antennen durch adaptive Antennen mit einem anderen Sendediagramm bedinge ein Baubewilligungsverfahren.
Nachbarn und die Öffentlichkeit hätten ein Interesse daran, vorab kontrollieren zu können, ob die Genehmigungskriterien eingehalten werden, sobald sich die Verteilung der Emissionen ändere und dies zu einer höheren Leistung der elektrischen Felder führen könne.
Der Fall geht an die Gemeinde Sarnen zurück, damit sie ein Bewilligungsverfahren einleitet. Die Swisscom muss ihrerseits den Betrieb der Antenne einstellen.
Schon zuvor politische Diskussionen um 5G-Antennen in Obwalden
2020 verlangte ein Vorstoss aus den Reihen der Obwaldner SP im Kantonsparlament, dass ein Baustopp für 5G-Sendeanlagen erlassen wird. Ambros Albert (SP) wollte erst warten, bis unabhängige wissenschaftliche Erkenntnisse zeigten, dass die Mobilfunkstrahlen die Gesundheit der Bevölkerung nicht gefährdeten. «Es zeigt sich eine grosse Unsicherheit und Angst in der Bevölkerung», sagte Albert.
Gegen den Vorstoss sprach sich unter anderem die SVP aus. Man wolle kein Technologieverbot. Die grösste Strahlung ginge von den Mobilgeräten selbst aus, die man ständig im Hosensack trage, argumentierte Christoph von Rotz. Ins gleiche Horn blies Peter Wälti von der CVP und mahnte: «Wer 5G stoppen will, muss nach der Sitzung sein Handy zur Entsorgung abgeben.» Es gelte, die Konsequenzen des eigenen Handelns zu tragen und die Relationen zu bewahren.
Der Vorstoss der SP wurde schlussendlich mit 15 zu 32 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt – einen Baustopp gab es also nicht.
(sda/red.)