Coronavirus - Schweiz

Umfang des Obwaldner Härtefallprogramms ist noch offen

· Online seit 02.12.2020, 09:35 Uhr
Auch im Kanton Obwalden soll es für die von der Coronakrise in ihrer Existenz getroffenen Unternehmen eine Unterstützung geben. Der Umfang des Härtefallprogramms sei aber noch nicht festgelegt, teilte der Regierungsrat am Mittwoch mit.
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Er werde dem Kantonsrat für die Sitzung vom 28. Januar 2021 einen Rahmenkredit für das kantonale Härtefallprogramm vorlegen, hiess es in der Mitteilung. Ziel sei es, im Februar die ersten Gesuche bearbeiten zu können. Wie hoch der Rahmenkredit ausfallen werde, sei derzeit intern noch in Abklärung.

Klar ist für den Regierungsrat aber bereits, dass er den Unternehmen sowohl Darlehen als auch A-fonds-perdu-Beiträge gewähren will. Im Gegensatz zur Hilfe im Frühling gehe es jetzt weniger um die Sicherung der Liquidität als um die Sicherung von Arbeitsplätzen, hiess es in der Mitteilung.

Der Bundesanteil ist abhängig von der Höhe des Kantonsbeitrags. Maximal stehe dem Kanton Obwalden 0,4 Prozent der Gesamtsumme des Bundes zur Verfügung, teilte der Regierungsrat mit.

Der Bund legte fest, dass Unternehmen unterstützt werden können, deren Umsatz wegen der Coronapandemie gegenüber den Vorjahren um mindestens 60 Prozent eingebrochen ist. Als besonders betroffen gelten die Event-, Reise- und Tourismusbranche, Schausteller und touristische Transportunternehmen.

Externe Fachleute beiziehen

Der Kanton Obwalden geht davon aus, dass die Prüfung der Gesuche aufwändig sein wird. Der Kanton müsse auf Fachleute mit betriebswirtschaftlichem und finanztechnischen Spezialwissen zurückgreifen und deswegen auch verwaltungsexterne Personen beiziehen, hiess es in der Mitteilung.

Im Kanton Obwalden gibt es bereits einen Hilfsfonds für Härtefälle im Umfang von 5 Millionen Franken, der nach einer Schenkung im Mai geschaffen worden ist. Dieser Fonds unterstützt Familien, Einzelpersonen, Kleinbetriebe und Vereine. Die Unterstützungsaktivitäten des Hilfsfonds seien wieder aufgenommen worden. Diese Beiträge müssen nicht zurückbezahlt werden.

Gemäss einer Umfrage des Obwaldner Gewerbeverbands und des Kantons sahen im November 20 Prozent der Unternehmen ihre Existenz unmittelbar gefährdet. An der Umfrage hatte ein Viertel der im Kanton ansässigen Unternehmen teilgenommen.

veröffentlicht: 2. Dezember 2020 09:35
aktualisiert: 2. Dezember 2020 09:35
Quelle: sda

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