Wie ein Obwaldner Start-up Post von einem Bundesligisten bekommt
Der Geissbock – ein Tier, das in unseren Schweizer Alpen zu Hause ist. Dieses soll das Logo eines Start-ups aus Obwalden prägen. Das Unternehmen namens «Gaisbock» wurde vor einem Jahr von Ramon Riebli und seinem ehemaligen Chef gegründet und fokussiert sich in erster Linie auf Kosmetikprodukte für Männer, aber auch Lifestyleprodukte wie Socken oder Boxershorts.
Hierfür haben die beiden ihre Marke in der Schweiz und in der EU angemeldet. Doch es ging nicht lange, bis jemand intervenierte. Und zwar nicht etwa ein anderes Unternehmen, sondern ein Fussballclub aus der Bundesliga.
1. FC Köln intervenierte
«Vergangenen November bekamen wir eine Mail von unserem Anwalt, dass es ein Problem gibt, die Marke anzumelden. Konkret hatte der 1. FC Köln interveniert», erklärt Geschäftsführer Riebli. Der Grund: «Geissbock» ist ein vom FC Köln geschützter Markenname.
«Wir hätten nie damit gerechnet, dass sich ein Bundesligist bei uns melden würde», so Riebli. Dies wollten die Jungs von der Kosmetiklinie «Gaisbock» nicht auf die leichte Schulter nehmen, schliesslich wollen sie kein Rebranding machen.
Kosmetik ja, Merchandiseprodukte jein
Drei Monate später und nach einigem Hin und Her zwischen den Anwälten konnte man sich mit dem Kölner Fussballclub jedoch einigen. Der 1. FC Köln bestätigt auf Anfrage von PilatusToday und Tele 1, dass einen Austausch mit dem Start-up stattgefunden hat und in dessen Folge eine Einigung gefunden worden sei. Nun dürfen sie ihre Marke auch im EU-Raum führen.
Mit einer kleinen Einschränkung: Unter ihrem Markennamen dürfen sie zwar Kosmetikprodukte in der EU verkaufen. «Der Vertrieb von Lifestyleprodukten war den Kölner allerdings ein Dorn im Auge.» Dies bedeutet: Sie dürfen Socken und Boxershorts nur in der Schweiz verkaufen, nicht aber in der EU. «Das hat ein bisschen geschmerzt.»
Jetzt kanns in der EU losgehen
Im August kam nun die schriftliche Bestätigung aus Köln – jetzt will man mit dem Verkauf der Kosmetikprodukte auch ausserhalb der Schweiz starten. Denn nebst dem zeitlichen Aufwand darf man den finanziellen Aufwand nicht vergessen. Die Anwaltskosten, die das Start-up hierfür in die Hand nehmen musste, bewegen sich im höheren vierstelligen Bereich.
Als Start-up habe man am Anfang schliesslich nicht «Unmengen» an Geld zur Seite, erklärt der Geschäftsführer des Obwaldner Kosmetiklabels. «Gerade eine solche Situation, wie wir sie erlebt haben, will man vermeiden – jede Rechnung ist eine zu viel.» Da der Start in der Schweiz im ersten halben Jahr bereits gut anlief, ist man bei Gaisbock allerdings zuversichtlich, dass sich nun alles zum Guten wendet.
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