Gastronomie

Offene Lokale und Kurzarbeit – Geht das zusammen?

06.05.2020, 22:22 Uhr
· Online seit 06.05.2020, 22:21 Uhr
Einen Kaffee trinken oder ein Glas Wein geniessen – Endlich dürfen Restaurants ihren Betrieb wieder aufnehmen. Doch darf ein geöffnetes Lokal weiterhin Kurzarbeit beantragen, wenn sich der Betrieb nicht rentiert?
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Das Warten hat ein Ende. Seit März sind die Restaurants und Bars geschlossen. Nun darf die Gastronomie auf den 11. Mai ihren Betrieb wieder aufnehmen. Nur stellt sich bei vielen Lokalen die Frage, ob sich ein Betrieb unter den Bedingungen des Schutzkonzepts überhaupt rentieren würde.

Martin Bucherer, Leiter der WAS wira Luzern erklärt, dass die Betriebe Kurzarbeit geltend machen können, auch wenn sie ihr Restaurant öffnen. «Wenn es für ein Restaurant nicht interessant ist, oder es finanziell nicht aufgeht, dürfen sie weiterhin Kurzarbeit geltend machen», so Bucherer. Dies gilt auch für Betriebe, die aus wirtschaftlichen Gründen, ihr Geschäft nicht öffnen. Der Betrieb kann auch teilweise geöffnet werden und trotzdem Kurzarbeit geltend machen.

Die Bedingungen für die Gastrobetriebe bleiben soweit gleich. Es muss mindestens eine zehnprozentige Reduktion der Arbeit vorhanden sein, damit Anspruch auf Kurzarbeit gegeben ist.

Bucherer sagt, dass bereits seit der ersten Lockerung am 27. April, als Coiffeursalons sowie Gartencenter öffnen durften, die Anträge auf Kurzarbeit abgenommen hat. Er erwartet einen weiteren Rückgang mit der zweiten Lockerung ab dem 11. Mai.

Quelle: PilatusToday

veröffentlicht: 6. Mai 2020 22:21
aktualisiert: 6. Mai 2020 22:22
Quelle: PilatusToday

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