Public Viewings sind erlaubt, aber...
Bevor der FC Luzern am Montag nach neun Jahren wieder im Cupfinal steht, fragen sich viele, wo man die historische Partie mitverfolgen kann, ohne gegen die Corona-Massnahmen zu verstossen. Zu Hause, klar. Solange du nicht mehr als neun Leute einlädst. Aber wie sieht es draussen aus?
BAG: Public Viewing ist eine Veranstaltung
«Ein Public Viewing ist grundsätzlich eine Veranstaltung vor Publikum», so das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Anfrage von PilatusToday und Tele 1. Für Veranstaltung gilt derzeit eine Obergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 100 Personen draussen. Trotz Erlaubnis: Richtiges Public Viewing-Gefühl dürfte derzeit nicht aufkommen. Essen und Trinken sind bei Veranstaltungen nämlich verboten und es gilt eine Sitzpflicht.
Wer dennoch beim Cupfinal das eine oder andere Bier trinken möchte, kann dies trotzdem tun. Vorausgesetzt er oder sie findet eine offene Restaurant-Terrasse mit Fernseher. Läuft dieser während des üblichen Gastrobetriebs im Hintergrund, handelt es sich nicht um eine Veranstaltung, bestätigt das BAG auf Anfrage. Auch hier gelten Regeln: Vier Personen pro Tisch, Sitzpflicht und Maskenpflicht wenn man nicht bedient wird.
(red.)