Rachefahrer vom Strassenstrich fordert mildere Strafe
Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte den Mann im Juni zu neun Jahren Gefängnis wegen eventualvorsätzlicher Tötung. Eventualvorsätzlich deshalb, weil der Beschuldigte kurz vor der Kollision mit den drei Männern sein Auto noch nach links zu lenken versuchte.
Der Mann besuchte an besagtem Tag mit seinem Cousin den Luzerner Strassenstrich und nahm dort die Dienste einer Prostituierten in Anspruch. Kurz darauf seien die beiden Cousins von drei Männern angepöbelt und angegriffen worden. Als sich die drei Polen wieder entfernten, stieg der Beschuldigte mit seinem Cousin ins Auto und fuhr den drei Polen nach. Dann beschleunigte er und fuhr in die drei Männer, wobei einer von ihnen ums Leben kam.
Fahrlässige statt eventualvorsätzlicher Tötung
Weil er sein Fahrzeug kurz vorher nach links lenkte, zieht der Mann das Urteil ans Kantonsgericht weiter und plädiert auf fahrlässige Tötung mit bedingter Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Am Mittwoch findet die Gerichtsverhandlung statt.