Kanton Luzern

Rechtswidrige Kündigung beim ehemaligen Asyl-Chef

13.11.2020, 15:00 Uhr
· Online seit 13.11.2020, 14:57 Uhr
Der Kanton Luzern hat dem ehemaligen Asyl-Chef Adrian Portmann rechtswidrig gekündigt. Dies zeigt das Urteil des Kantonsgerichts, welches die Verwaltungsgerichtsbeschwerde des 45-Jährigen gutgeheissen hat.
Anzeige

2018 wurde Adrian Portmann per sofort von seiner Aufgabe als Leiter der Asylzentren im Kanton Luzern freigestellt. Die Dienststellenleiterin Silvia Bolliger teilte ihm mit, dass er für den Job nicht geeignet sei. Für ihn sei dies ein schockartiges, traumatisierendes Erlebnis gewesen, schreibt «Zentralplus».

Die Freilassung hat beim ehemaligen Asyl-Chef psychischen Stress ausgelöst. Der Körper reagierte mit einer sogenannten Anpassungsstörung und seine Ärztin schrieb ihn daraufhin zu 100 Prozent krank. Gemäss OR (Obligationenrecht) kann jedoch nicht gekündigt werden, wenn der Arbeitsnehmer folglich Krankheit arbeitsunfähig ist. Da Portmann zwar fristlos freigestellt wurde, aber die Kündigungsfrist von drei Monaten noch nicht verstrichen war, durfte der Kanton ihm nicht kündigen.

Unvollständiger und bereits einige Monate alter Bericht

Anders würde es aussehen, wenn eine Person dauerhaft unfähig ist, die Arbeit wieder aufzunehmen. Adrian Portmann musste sich daraufhin von einem weiteren Arzt untersuchen lassen. Dieser Arzt meinte, dass Portmann tatsächlich dauerhaft arbeitsunfähig für das Amt als Asyl-Chef ist. Die Dienststellenleiterin Bolliger teilte ihm folglich die Entlassung per März 2019 mit.

Der Bericht des zweiten Arztes ist jedoch unvollständig und ausserdem zum Zeitpunkt der Entlassung bereits einige Monate alt. Für das Kantonsgericht gibt es dadurch einige Anhaltspunkte, dass das Urteil des Arztes nicht mehr aktuell war. Dienststellenleiterin Bolliger hat sich vollständig auf das Urteil des zweiten Arztes verlassen und auch ein weiteres Gutachten nicht beachtet, welches Portmann wieder für arbeitsfähig hielt.

Wird das Urteil des Kantonsgerichts rechtskräftig, dann hat der Kanton zwei Möglichkeiten. Entweder Portmann wieder einstellen oder ihm Schadenersatz und eine Entschädigung zahlen. Bis zu diesem Zeitpunkt, bleiben dem Kanton aber noch 30 Tage – bis dann kann das Urteil vor Bundesgericht angefochten werden.

veröffentlicht: 13. November 2020 14:57
aktualisiert: 13. November 2020 15:00
Quelle: PilatusToday

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch