Ungefragt Kreditkarte erhalten

Schweizer Schützen schiessen gegen neue Mitgliedskarte

04.06.2021, 17:51 Uhr
· Online seit 03.06.2021, 13:53 Uhr
Zehntausende Schützinnen und Schützen haben in den letzten Wochen ihre neue Verbands-Mitgliederkarte erhalten. Neu lässt sich damit auch der Online-Einkauf bezahlen. Ein echter Mehrwert und auch noch kostenlos, findet der Verband. Andere stören sich, dass dazu ihre Daten herausgegeben wurden.
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«Ihre neue Mitgliederkarte mit Bezahlfunktion», so oder ähnlich stand es im Begleitbrief, den 40'000 lizenzierte Schützinnen und Schützen des Schweizerischen Schiesssportverbands (SSV) im Mai erhalten haben. Die Mitgliedskarte kann neu gleichzeitig auch als Kreditkarte eingesetzt werden. Inklusive Limite von 1'000 Franken. Für Schiessfreunde ist die Visa-Kreditkarte kostenlos, zusätzlich fliesst 0,1 Prozent des Umsatzes an den Nachwuchs.

«Bei jedem Schützenfest drücke ich Fremden meine Kreditkarte in die Hand»

Nicht alle haben Freude an ihrer neuen Karte. «Bei jedem Schützenfest muss ich jetzt fremden Leuten eine Kreditkarte in die Hand drücken. Was, wenn jemand ein Foto davon macht und in meinem Namen eine Zahlung tätigt?», so die Frage eines Schützen, der anonym bleiben möchte. Hinzu käme, dass es im Schiesssport viele ältere Menschen gibt, denen oft gar nicht bewusst sei, dass ihre neue Mitgliedskarte eine Kreditkarte ist.

Auch auf der Facebook-Seite des Verbands wird mit Kritik geschossen. Daten von Mitgliedern seien ungefragt an ein Kreditkarteninstitut, in diesem Fall Cornèr Bank, weitergeben worden. Andere stören sich, dass die Kreditkarten ungefragt an alle lizenzierten Mitglieder versendet werden. Wer dies nicht wünscht, muss die Karte nach Erhalt von sich aus sperren lassen.

Keine Kritik gibt es aus der Schützengesellschaft der Stadt Luzern. «Dass die neue Karte mit Bezahlfunktion daherkommt, ist seit zwei Jahren bekannt», so Präsident Renato Steffen. Er habe seine rund 600 Mitglieder ausgiebig über die Neuheit informiert. Die Rückmeldungen sind laut Steffen durchwegs positiv gewesen. Die Schiesssportler würden es schätzen, eine kostenlose Kreditkarte erhalten zu haben. Für Präsident Steffen ist klar: «Das Problem ist, dass viele Leute nicht lesen, was in den Meldungen der Verbände steht.»

Weitergabe von Daten ist Sache der Statuten

Wer also keine neue Kreditkarte braucht, soll diese einfach sperren lassen. So heisst es auf Anfrage von PilatusToday und Tele 1 auch beim SSV. Und auch dass Daten der Mitglieder für die Ausstellung der Kreditkarten an die Cornèr Bank übermittelt wurden, sei nichts Aussergewöhnliches. «Der SSV hat auf der Grundlage der eigenen Reglemente die Möglichkeit, Mitgliederkarten auszustellen und dabei auch Personendaten für eigene Zwecke zu nutzen», schreibt Philipp Ammann, Leiter Kommunikation beim SSV. Dies bedeute nicht, dass der SSV für seine Mitglieder einen Vertrag mit der Cornèr Bank abgeschlossen hat. «Die Nutzung der Kreditkartenfunktion auf der neuen SSV-Mitgliederkarte ist für alle Schützen freiwillig.»

Pro 1'000 Franken Umsatz mit den neuen Karten, geht ein Franken an den Schweizer Schiesssport-Nachwuchs. Die Cornèr Bank zeigt sich bei 40'000 potenziellen Neukunden auch direkt beim Schiesssportverband erkenntlich. Ein «Sponsoringvertrag zu einem Pauschalbetrag» sei vereinbart worden, so der SSV. Solche Verträge seien üblich, ein konkreter Betrag wird nicht genannt.

Bei Christian Zimmermann, Präsident des Luzerner Kantonalschützenvereins, war das Echo über die neue Karte durchmischt. Er verstehe, dass nicht alle Schützen Interesse an der neuen Kreditkarte haben. Trotzdem: «Solche Sponsoringverträge helfen, die Lizenzkosten für die Sportler tief zu halten.» Die Schiesssportler hätten zusätzlich die Möglichkeit anzugeben, dass ihre Daten nicht für Werbezwecke verwendet werden sollen.

Datenschützer: Kündigung muss vor Bestellung möglich sein

Dass ein Sportverband Daten seiner Mitglieder an andere Organisationen weitergibt, sei aus Datenschutzgründen heikel, sagt Hugo Wyler, Leiter Kommunikation beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB. Wenn die Mitglieder dem nicht explizit zustimmen, sei dies nicht erlaubt. Dies könne jedoch auch über die Statuten erfolgen, heisst es weiter. So scheint es auch beim SSV der Fall zu sein:

Da die Datenweitergabe in den Statuten vorgesehen ist, besteht dazu eine rechtsgültige Einwilligung der SSV-Mitglieder, hält Hugo Wyler, Leiter Kommunikation beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB, fest. «Eine explizite Einwilligung ist in diesem Fall also nicht notwendig. Trotzdem muss den Mitgliedern eine einfache Widerspruchsmöglichkeit angeboten werden, diese Verwendung der Daten zu untersagen – und zwar bereits bevor die Daten an das Kreditinstitut übermittelt werden.» Den Mitgliedern dürfe daraus – bei einer Ablehnung der Kreditfunktion oder Weitergabe ihrer Daten an das Bankinstitut – kein erheblicher Nachteil erwachsen, so Hugo Wyler weiter.

veröffentlicht: 3. Juni 2021 13:53
aktualisiert: 4. Juni 2021 17:51
Quelle: PilatusToday

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