Schwimmweste wird Pflicht für Gummiböötler
Wer sich nämlich mit einem Gummiboot oder einem Stand-Up-Paddel-Brett aufs Wasser wagt, muss dieses gut sichtbar mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers oder des Halters beschriften. So sieht es die neue Binnenschifffahrtsverordnung vor. Damit will man Suchaktionen bei führerlosen Booten verhindern.
Quelle: tele1
Zudem müssen Böötler eine Rettungsweste oder einen Rettungsring dabeihaben. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Busse. Laut «Blick» muss man bei Verstössen mit Bussen von 40 bis 50 Franken rechnen.
Dies bestätigt Christian Bertschi, Mediensprecher der Luzerner Polizei, auf Anfrage von PilatusToday. Laut Bertschi sind sich viele Leute noch nicht bewusst, dass auf den Gewässern jetzt neue Regeln gelten. Doch es sei grundsätzlich Sache der Böötler, sich zu informieren.
Keine gezielten Kontrollen
Die Luzerner Polizei macht zwar keine gezielten Kontrollen, ob nun jeder eine Weste trägt oder nicht. «Wir werden aber im Rahmen der normalen Patrouillentätigkeit der Wasserpolizei darauf achten, ob die Gummiboote korrekt mit Halterangaben beschriftet sind und ob die Personen, die sich darauf befinden, eine Rettungsweste oder Rettungsringe tragen», sagt Bertschi.