Sommerausflug

Schwimmweste wird Pflicht für Gummiböötler

01.06.2020, 20:12 Uhr
· Online seit 01.06.2020, 09:49 Uhr
Es wird langsam Sommer und die noch ziemlich kühlen Zentralschweizer Gewässer dürften schon bald wieder scharenweise Gummiböötler anlocken. Doch es gibt für die Wasserratten neue Regeln zu beachten.
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Wer sich nämlich mit einem Gummiboot oder einem Stand-Up-Paddel-Brett aufs Wasser wagt, muss dieses gut sichtbar mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers oder des Halters beschriften. So sieht es die neue Binnenschifffahrtsverordnung vor. Damit will man Suchaktionen bei führerlosen Booten verhindern.

Quelle: tele1

Zudem müssen Böötler eine Rettungsweste oder einen Rettungsring dabeihaben. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Busse. Laut «Blick» muss man bei Verstössen mit Bussen von 40 bis 50 Franken rechnen.

Dies bestätigt Christian Bertschi, Mediensprecher der Luzerner Polizei, auf Anfrage von PilatusToday. Laut Bertschi sind sich viele Leute noch nicht bewusst, dass auf den Gewässern jetzt neue Regeln gelten. Doch es sei grundsätzlich Sache der Böötler, sich zu informieren.

Keine gezielten Kontrollen

Die Luzerner Polizei macht zwar keine gezielten Kontrollen, ob nun jeder eine Weste trägt oder nicht. «Wir werden aber im Rahmen der normalen Patrouillentätigkeit der Wasserpolizei darauf achten, ob die Gummiboote korrekt mit Halterangaben beschriftet sind und ob die Personen, die sich darauf befinden, eine Rettungsweste oder Rettungsringe tragen», sagt Bertschi.

veröffentlicht: 1. Juni 2020 09:49
aktualisiert: 1. Juni 2020 20:12
Quelle: PilatusToday

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