Alle Fischer in Schwyz müssen künftig eine Prüfung absolvieren
Ab 2023 ist der Sachkundenachweis auch bei Kurzzeitpatenten und für Freiangler Pflicht. Der Kanton Schwyz hat die fischereilichen Ausführungsbestimmungen entsprechend angepasst, wie er am Donnerstag mitteilte. Ausnahmen gelten für unter 14-Jährige.
Weiter passt der Kanton die Schonbestimmungen an. So beträgt die Mindestgrösse von Bachforellen neu 28 Zentimeter, pro Tag dürfen maximal vier Salmoniden gefischt werden und pro Jahr höchstens 80 Bachforellen. Im Gegenzug sind auch im Kanton Schwyz neu künstliche Köder zugelassen, da diese von Fischen weniger verschluckt werden.
Schliesslich werden die Patentgebühren erhöht. Neu kann der Kanton dafür Fischereivereine und Private finanziell grosszügiger unterstützen, wenn sie kleinere Gewässer oder kurze Gewässerabschnitte ökologisch aufwerten.