Baurechtsverstösse entkriminalisieren: Schwyzer Regierung skeptisch
Heute können Bürgerinnen und Bürger Widerhandlungen gegen das PBG zur Anzeige bringen, worauf die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung eröffnen und bei jeder Abweichung von der Bauordnung eine Bestrafung herbeiführen muss, selbst wenn der Fehler korrigiert ist. Dies will eine Motion von Vertretern der Mitte, FDP und SVP im Schwyzer Kantonsrat ändern.
Die Ausgestaltung als Offizialdelikt sei für die Strafverfolgungsbehörden mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Die Motionäre fordern daher, dass künftig nur noch die Baubewilligungsbehörden Strafanträge stellen können. Damit würden auch Racheakte von Privaten vermieden.
Die Kantonsregierung ist bereit, das Anliegen als weniger verbindliches Postulat entgegenzunehmen und im Rahmen der nächsten Teilrevision des PBG zu prüfen, wie er in seiner Antwort auf die Motion am Donnerstag schreibt. Er hält allerdings fest, dass er keinen augenscheinlichen Handlungsbedarf für einen Systemwechsel vom Offizial- zum Antragsdeliktverfahren zu erkennen vermöge. Verstösse gegen die Baurechtsordnung seinen kein «Kavaliserdelikt».
Bei einem Wechsel der Anzeigeerstattung vom Offizial- zum Antragsdelikt würde sich zudem die Anzeigeerstattung unnötig «verpolitisieren», schreibt die Regierung. Für die Baubehörden in den Gemeinden dürfte dies zu schwierigen Entscheiden in der Praxis führen.