Schulausflüge erlaubt

Corona-Lockerungen: Schwyz geht noch einen Schritt weiter

19.04.2021, 14:13 Uhr
· Online seit 19.04.2021, 11:56 Uhr
Die neuen Lockerungen vom Bundesrat nimmt der Kanton Schwyz zum Anlass, um noch weiter zu lockern. Besonders bei den Schulen: Hier sind Ausflüge, Vorträge und sogar Abschlussfeiern erlaubt. Nur die Pädagogische Hochschule Schwyz muss noch warten.
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Ab Montag treten die neuen Lockerungen der Coronamassnahmen in Kraft. Der Kanton Schwyz nimmt die neuen Regeln zum Anlass, noch weiter zu lockern. Davon profitieren vor allem die Schülerinnen und Schüler bis zur Sekundarstufe 2.

So sind Veranstaltungen oder Schulanlässe mit maximal 50 Personen erlaubt. Dazu gehören Vorträge, Elternveranstaltungen und Abschlussfeiern. Allerdings darf dafür nur ein Drittel der Raumkapazität genutzt werden, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Und: «Es gilt jeweils im Einzelfall abzuwägen, ob die Durchführung des Anlasses unter Berücksichtigung der notwendigen Schutzmassnahmen sinnvoll und nötig ist.»

Was die Schülerinnen und Schüler besonders freuen dürfte: Eintägige Ausflüge sind möglich. Mehrtägige Schulreisen oder Lager sind aber weiterhin nicht möglich. «Kinder und Jugendliche erhalten damit im schulischen Umfeld wieder mehr Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit zum wichtigen, ausserschulischen Lernen.»

Beim Sportunterricht gibt es ebenfalls Lockerungen. So dürfen Sporttage stattfinden, sofern die Klassen nicht gemischt werden. Während dem Turnen müssen die Schüler keine Masken tragen, sofern sie den Abstand einhalten können. In der Garderobe gilt die Maskenpflicht, nur zum Duschen dürfen die Masken abgenommen werden. Die Klassen dürfen in den Garderoben nicht gemischt werden.

Auch ist Schwimmen wieder an den Schulen möglich. Für den Schwimmunterricht gelten die Schutzkonzepte der Badis. Aber: Wann immer möglich muss die Lehrperson eine Maske tragen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Prüfungen. Hier gelten die Einschränkungen bezüglich Anzahl von Personen und Auslastung des Raums nicht.

PHSZ muss noch warten

Die Pädagogische Hochschule Schwyz (PHSZ) kann von den Lockerungen nicht profitieren. Zwar dürften Hochschulen per sofort wieder Präsenzunterricht mit 50 Personen durchführen. Aber auch nur, wenn nur ein Drittel der Räumlichkeiten genutzt wird. Bei der Pädagogischen Hochschule Schwyz ist das nicht möglich, die Infrastruktur ist nicht darauf ausgelegt. Daher bleiben die Studierenden noch im Fernunterricht.

Eine Ausnahme gibt es: Neu können obligatorische Weiterbildungskurse durchgeführt werden, sofern sie nicht verschoben werden können und unmittelbar für den Schulalltag relevant sind. «Solche Kurse können neu wieder vor Ort durchgeführt werden.»

Der Gefahr bewusst

Dem Kanton ist bewusst, dass mit den weiteren Schritten eine Gefahr für mehr Ansteckungen besteht. Deshalb wird hier vorgesorgt: «Die Schulen erhalten mittels des freiwilligen repetitiven Testens mittels PCR-Speicheltests die Möglichkeit, Ansteckungsketten frühzeitig zu erkennen und einzudämmen, sodass auf längere beziehungsweise mehrfache Quarantänen oder gar Schulschliessungen verzichtet werden kann.»

Möglichst viele Tests und die damit verbundene Überwachung soll die Basis für weitere Lockerungen bei den Schutzkonzepten bieten.

(gch)

veröffentlicht: 19. April 2021 11:56
aktualisiert: 19. April 2021 14:13
Quelle: PilatusToday

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