Abstimmung über Lohn

Erhalten Schwyzer Regierungsräte bald eine Viertel Million Franken?

· Online seit 24.11.2022, 15:55 Uhr
250'000 Franken Lohn für Mitglieder der Kantonsregierung und eine einmalige Auszahlung anstelle des lebenslangen Rentengehalts: So könnte die Entlöhnung im Kanton Schwyz künftig aussehen. Weil das Referendum gegen die Gesetzesänderung ergriffen wurde, kommt es am Sonntag zu einer Volksabstimmung.
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Um was geht es?

Bisher konnten Personen der Schwyzer Kantonsregierung und des Kantonsgerichts (oder Magistraten, wie sie in der Vorlage genannt werden), ihr Amt als sogenanntes Hauptamt ausführen. Das heisst, dass sie nebst ihrer Tätigkeit in der Regierung oder im Kantonsgericht privat noch weiteren Ämtern nachgehen konnten. Dies beispielsweise in einem Verwaltungsrat.

Trat die Person von ihrem Amt in der Regierung oder beim Kantonsgericht zurück, bekam sie ein lebenslanges Ruhegehalt, also eine politische Rente.

Was wird geändert?

Grundsätzlich wird über zwei Änderungen abgestimmt: Zum einen über die Form des Amtes, zum anderen steht das Rentengehalt zur Debatte. Die Stimmberechtigten haben jedoch nicht die Wahl zwischen Variante 1 oder Variante 2. Entweder werden beide Änderungen angenommen oder keine. Das Geschäft wird als eine Vorlage behandelt.

1) Vollamt statt Hauptamt

Die Mitglieder der Kantonsregierung sollen ihr Amt neu in Form eines Vollamtes ausführen. Das heisst, dass sie keine weiteren Ämter mehr annehmen dürfen. Dementsprechend wird der Lohn erhöht. Neu sollen die Regierungsmitglieder je 250'000 Franken pro Jahr erhalten (statt 180'000 Franken). Trotz Erhöhung läge das Gehalt weiterhin leicht unter dem schweizerischen Durchschnitt.

Mitglieder des Schwyzer Kantonsgerichts dürften grundsätzlich weiterhin Nebenbeschäftigungen annehmen. Dazu gehören beispielsweise Lehraufträge an Hochschulen oder Universitäten. Bisher waren Nebenbeschäftigungen in sämtlichen Bereichen möglich.

2) Keine lebenslange Auszahlung mehr

In einem zweiten Punkt soll auch das Ruhegehalt abgeschafft werden. Dieses war bisher von der Amtsdauer abhängig und wurde lebenslang ausgezahlt. Künftig soll das Ruhegehalt durch eine einmalige Abfindung ersetzt werden.

Mitglieder der Regierung und des Kantonsgerichts hätten Anrecht auf eine Auszahlung in der Höhe von sechs Monatslöhnen, wobei die Kantonsrichter bis zu einem Jahreslohn erhalten können. Dies aber nur, wenn die Kantonsrichterin oder der Kantonsrichter trotz Kandidatur nicht wiedergewählt wird. Tritt sie oder er freiwillig zurück, entfällt die Abfindung.

Was spricht für die Änderungen?

Das aktuell geltende Gesetz wurde im Jahr 1968 beschlossen. Seither habe sich das Amt stark verändert, schreibt das Schwyzer Kantonsparlament, welches hinter der Vorlage steht. Aufgrund der gewachsenen Aufgabenbereiche und grösseren Führungsaufgaben der Mitglieder sei eine Anpassung vom Hauptamt aufs Vollamt gerechtfertigt. Ausserdem könne das Verbot von Nebenbeschäftigungen für Regierungsmitglieder Interessenskonflikte verhindern.

Ein weiteres Argument der Befürworter ist, dass die Regelung des Ruhegehalts nicht mehr als zeitgemäss erachtet wird und deshalb abgeschafft werden soll. Die Lohnkosten würden zwar jährlich um 400'000 Franken steigen, trotzdem werde die Vorlage dank der Streichung des Ruhegehalts mittel- bis langfristig kostenneutral sein, so das Kantonsparlament.

Was sagen die Gegner?

Der Bund der Steuerzahler (BDS) hat das Referendum gegen die geplanten Änderungen ergriffen. Die Schwyzer Kantonsregierung werde bereits heute gut entlöhnt, schreibt das SVP-nahe Komitee. Die neue Regelung des Vollamtes würde ausserdem die Auswahl der Regierungsmitglieder enorm einschränken.

«Ein erfolgreicher Unternehmer, der heute ein Familienunternehmen führt, wird sich hüten, für den Regierungsrat zu kandidieren», äussert sich der Bund der Steuerzahler. Weiter wird kritisiert, dass eine Lohnerhöhung der Regierungsmitglieder aktuell unangebracht sei, da die Inflation steige.

Am Sonntag fällt die Entscheidung

Das letzte Wort hat die Stimmbevölkerung des Kantons Schwyz. Sie entscheidet am kommenden Sonntag, 27. November 2022, über die geplante Gesetzesänderung.

veröffentlicht: 24. November 2022 15:55
aktualisiert: 24. November 2022 15:55
Quelle: PilatusToday

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